Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 169
entweder a) die Besonderheit eines identischen zeichengemäßen Glaubens
wecken können, wenn sie in einem besonderen Weltzeitpunkte, also
gleichzeitig einem besonderen Körper zugehören — „einzu-
gehörig simultan mehrheitliches Zeichenkörperliches“ —
oder b) die Besonderheit eines identischen zeichengemäßen Glaubens
wecken können, wenn in einem besonderen . Weltzeitpunkte, also
gleichzeitig, jedes von ihnen je einem anderen Körper zu-
gehört — „mehrzugehörig simultan mehrheitliches Zeichen-
körperliches“. Sagen wir etwa: Ort eines Körpers unter einem
Fenster und seine besondere (z, B. „eingedrückte“) Gestalt sind „ein“
Zeichen dafür, daß der Körper aus dem Fenster geschleudert wurde,
so meinen wir „einzugehörig simultan mehrheitliches Zeichenkörper-
liches“, Sagen wir hingegen z. B., daß der geschriebene Satz: „Ich bin
:raurig“ „ein“ Zeichen für jemandes Trauer sei, so meinen wir „mehr-
zugehörig simultan mehrheitliches Zeichenkörperliches“, weil es sich um
mehrere identische Gestaltallgemeine — „Buchstaben“ — handelt, die,
wenn jedes von ihnen mit je einem besondernden Allgemeinen — „indi-
ziduellem Schriftzug“ — gleichzeitig je einem anderen Körper — z. B.
‚Stücken geronnener Tinte“ — zugehört, zusammen den Gedanken an
vesondere Trauer besonderer Seele wecken können, „Geschriebener
Satz“ ist also stets „mehrzugehörig simultan mehrheitliches Zeichen-
körperliches“. Von „sukzessiv mehrheitlichen Zeichenkörperlichem“
sprechen wir, wenn mehrere identische Allgemeine insoferne zusammen
„ein“ Zeichen darstellen, als sie entweder a) die Besonderheit eines
identischen zeichengemäßen Glaubens wecken können, wenn sie mit je
einem besondernden Allgemeinen aufeinanderfolgend einem beson-
deren Körper zugehören — „einzugehörig sukzessiv mehrheit-
liches Zeichenkörperliches“ — oder b) die Besonderheit eines iden-
tischen zeichengemäßen Glaubens wecken können, wenn sie aufeinander-
folgend mehreren besonderen Körpern zugehören — „mehrzugehörig
sukzessiv mehrheitliches Zeichenkörperliches“. Da eine Auf-
ainanderfolge von Zuständen an einem Körper eine Veränderung jenes
Körpers darstellt, ist „sukzessiv mehrheitliches Zeichenkörperliches“ stets
die- „identische Form“ besonderer Veränderungen. Sagen wir z. B.
„Aufziehen einer Fahne ist ein Zeichen für Etwas“, so meinen wir „ein-
zugehörig sukzessiv mehrheitliches Zeichenkörperliches“, da die suk-
zessiven Ortsbestimmtheiten der Fahne den Gedanken an jenes Etwas
wecken können, sagen wir hingegen z. B. „Aufziehen einer Fahne“ und
‚Herablassen einer anderen Fahne“ ist „ein Zeichen für Etwas“, so
neinen wir „mehrzugehörig sukzessiv mehrheitliches Zeichenkörperliches‘“,
da die sukzessiven Ortsbestimmtheiten der einen Fahne in ihrer Auf-
wärtsbewegung und die sukzessiven Ortsbestimmtheiten der anderen
Fahne in ihrer Abwärtsbewegung zusammen den Gedanken an be-