Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 169 
entweder a) die Besonderheit eines identischen zeichengemäßen Glaubens 
wecken können, wenn sie in einem besonderen Weltzeitpunkte, also 
gleichzeitig einem besonderen Körper zugehören — „einzu- 
gehörig simultan mehrheitliches Zeichenkörperliches“ — 
oder b) die Besonderheit eines identischen zeichengemäßen Glaubens 
wecken können, wenn in einem besonderen . Weltzeitpunkte, also 
gleichzeitig, jedes von ihnen je einem anderen Körper zu- 
gehört — „mehrzugehörig simultan mehrheitliches Zeichen- 
körperliches“. Sagen wir etwa: Ort eines Körpers unter einem 
Fenster und seine besondere (z, B. „eingedrückte“) Gestalt sind „ein“ 
Zeichen dafür, daß der Körper aus dem Fenster geschleudert wurde, 
so meinen wir „einzugehörig simultan mehrheitliches Zeichenkörper- 
liches“, Sagen wir hingegen z. B., daß der geschriebene Satz: „Ich bin 
:raurig“ „ein“ Zeichen für jemandes Trauer sei, so meinen wir „mehr- 
zugehörig simultan mehrheitliches Zeichenkörperliches“, weil es sich um 
mehrere identische Gestaltallgemeine — „Buchstaben“ — handelt, die, 
wenn jedes von ihnen mit je einem besondernden Allgemeinen — „indi- 
ziduellem Schriftzug“ — gleichzeitig je einem anderen Körper — z. B. 
‚Stücken geronnener Tinte“ — zugehört, zusammen den Gedanken an 
vesondere Trauer besonderer Seele wecken können, „Geschriebener 
Satz“ ist also stets „mehrzugehörig simultan mehrheitliches Zeichen- 
körperliches“. Von „sukzessiv mehrheitlichen Zeichenkörperlichem“ 
sprechen wir, wenn mehrere identische Allgemeine insoferne zusammen 
„ein“ Zeichen darstellen, als sie entweder a) die Besonderheit eines 
identischen zeichengemäßen Glaubens wecken können, wenn sie mit je 
einem besondernden Allgemeinen aufeinanderfolgend einem beson- 
deren Körper zugehören — „einzugehörig sukzessiv mehrheit- 
liches Zeichenkörperliches“ — oder b) die Besonderheit eines iden- 
tischen zeichengemäßen Glaubens wecken können, wenn sie aufeinander- 
folgend mehreren besonderen Körpern zugehören — „mehrzugehörig 
sukzessiv mehrheitliches Zeichenkörperliches“. Da eine Auf- 
ainanderfolge von Zuständen an einem Körper eine Veränderung jenes 
Körpers darstellt, ist „sukzessiv mehrheitliches Zeichenkörperliches“ stets 
die- „identische Form“ besonderer Veränderungen. Sagen wir z. B. 
„Aufziehen einer Fahne ist ein Zeichen für Etwas“, so meinen wir „ein- 
zugehörig sukzessiv mehrheitliches Zeichenkörperliches“, da die suk- 
zessiven Ortsbestimmtheiten der Fahne den Gedanken an jenes Etwas 
wecken können, sagen wir hingegen z. B. „Aufziehen einer Fahne“ und 
‚Herablassen einer anderen Fahne“ ist „ein Zeichen für Etwas“, so 
neinen wir „mehrzugehörig sukzessiv mehrheitliches Zeichenkörperliches‘“, 
da die sukzessiven Ortsbestimmtheiten der einen Fahne in ihrer Auf- 
wärtsbewegung und die sukzessiven Ortsbestimmtheiten der anderen 
Fahne in ihrer Abwärtsbewegung zusammen den Gedanken an be-
	        
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