Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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IV. Kapitel, . 
sonderes Etwas wecken können. Jedes identische Körperliche über- 
haupt, welches eine Einzelheit aus einem „mehrheitlichen Zeichenkörper- 
lichen“ darstellt, nennen wir ein „Zeichenfragment“, 
Ein „Zeichen“ kann entweder nur ein „unmittelbares Zeichen“ 
oder auch ein „mittelbares Zeichen“ sein. Ein „mittelbares Zeichen“ 
liegt vor, wenn ein identisches Körperliches als identische wirkende 
Bedingung dafür in Betracht kommt, daß Seelen, welchen entsprechende 
grundlegende Bedingungen zugehören, durch einen „unmittelbaren 
zeichengemäßenGlauben“einen „‚mittelbaren zeichengemäßen 
Glauben“ gewinnen, nämlich den Gedanken an weiteres besonderes 
Allgemeines, das besonderen Einzelwesen zugehört hat, zugehört oder 
zugehören wird. Jedes identische Körperliche, das „mittelbares Zeichen“ 
ist, ist also auch „unmittelbares Zeichen“, nämlich als identische wirkende 
Bedingung in einer identisch begründeten Verwirklichung zeichengemäßen 
Glaubens, „mittelbares Zeichen“ hingegen als identische wirkende Be- 
dingung in einer identisch begründeten Verwirklichung mittelbaren 
zeichengemäßen Glaubens, welche jene identisch begründete Verwirk- 
lichung unmittelbaren zeichengemäßen Glaubens als engere identisch 
begründete Wirkenszusammengehörigkeit einschließt. So kann z. B. 
jemand, dem die Wahrnehmung „rauschender Bäume“ den Glauben ge- 
weckt hat, daß „Sturm“ die wirkende Bedingung jener Veränderungen 
abgibt, weiter den Glauben gewinnen, „daß es regnen wird“, in welchem 
Falle das „Rauschen der Bäume“ ein „mittelbares Zeichen“ für „künf- 
tigen Regen“ ist. Ein „mittelbarer zeichengemäßer Glaube“ wird einer 
Seele nur kraft besonderer grundlegender Bedingungen zugehörig, näm- 
lich kraft einer „identischen Empfänglichkeit für die mittelbare 
zeichengemäße Vorstellung“ und kraft einer „identischen Emp- 
fänglichkeit für den mittelbaren zeichengemäßen Glauben“. 
Während sich nun aber die „identische Empfänglichkeit für die zeichen- 
gemäße Vorstellung“ stets als Gedanke an eine identisch begründete 
Wirkenszusammengehörigkeit, in welcher ein besonderes identisches All- 
gemeines — der (unmittelbare) Zeichengegenstand — die identische 
wirkende Bedingung in Beziehung zu dem identischen Allgemeinen 
des eben wahrgenommenen Körperlichen als identischen Wirkungs- 
gewinnes abgibt, darstellt, stellt sich die „identische Empfänglichkeit für 
die mittelbare zeichengemäße Vorstellung“ stets als Gedanken an irgend- 
ein „identisch begründetes Verhältnis“ dar, in welchem ein besonderes 
identisches Allgemeines — der „mittelbare Zeichengegenstand“ — 
zu dem „unmittelbaren Zeitgegenstande“ steht. Hingegen stellt sich 
die „identische Empfänglichkeit für den mittelbaren zeichengemäßen 
Glauben“ als ein besonderer „identischer Umständegedanke“ dar. 
Das Gegebene „Zeichen“ haben wir bestimmt als Körperliches, das 
als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß jede
	        
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