Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 171 
Seele, welcher entsprechende grundlegende Bedingungen zugehören, 
dadurch, daß sie eine Besonderheit jenes identischen Körperlichen wahr- 
nimmt, den wahren Gedanken gewinnt, daß einem besonderen Einzel- 
wesen in der Welt ein anderes vorgestelltes Allgemeines als wirkende 
Bedingung für jenes Körperliche als Wirkungsgewinn zugehört hat. 
Hingegen liegt ein „Schein-Zeichen“ vor, wenn ein Körperliches 
als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß jeder 
Seele, welcher entsprechende grundlegende Bedingungen zugehören, 
dadurch, daß sie eine Besonderheit jenes identischen Körperlichen wahr- 
nimmt, den unwahren Gedanken gewinnt, daß einem besonderen 
Einzelwesen in der Welt ein anderes vorgestelltes Allgemeines als wir- 
kende Bedingung für jenes wahrgenommene Körperliche als Wirkungs- 
gewinn zugehört hat. Das Wort „Schein-Zeichen“ ist also auch ein 
Beziehungswort, das besonderes identisches Allgemeines in einer be- 
sonderen identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit, nämlich 
in einer „identisch begründeten Verwirklichung schein- 
zeichengemäßen Glaubens“ bezeichnet, Ein „mittelbares 
Schein-Zeichen“ ist solches identisches Körperliches, das als wir- 
kende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß jede Seele, welcher 
entsprechende grundlegende Bedingungen zugehören, entweder a) durch 
einen „zeichengemäßen Glauben“ oder b) durch einen „schein-zeichen- 
gemäßen Glauben“ einen „mittelbaren schein-zeichengemäßen 
Glauben“ gewinnt. Ein „mittelbares Schein-Zeichen“ ist also Körper- 
liches als identische wirkende Bedingung in einer „identisch be- 
gründeten Verwirklichung mittelbaren schein-zeichen- 
gemäßen Glaubens“. Im Falle a) liegt „Körperliches als 
Zeichen und mittelbares Schein-Zeichen“, im Falle b) liegt 
„Körperliches als unmittelbares und mittelbares Schein- 
Zeichen“ vor. Im ersteren Falle sprechen wir auch von einer „iden- 
tisch begründeten Verwirklichung mittelbaren schein- 
zeichengemäßen Glaubens durch zeichengemäßen Glau- 
ben“, im letzteren Falle sprechen wir von einer „identisch begrün- 
deten Verwirklichung mittelbaren schein-zeichenge- 
mäßen Glaubens durch unmittelbaren schein-zeichen- 
gemäßen Glauben“, 
Wenn wir überhaupt das Gegebene „zeichengemäßer Glaube“ 
betrachten, so stellt sich dieses Gegebene stets dar als der Gedanke, 
daß ein vorgestelltes Allgemeines die wirkende Bedingung für ein 
wahrgenommenes Allgemeines abgegeben hat. Keineswegs ist also 
etwa jedes Allgemeine, dessen Wahrnehmung den Gedanken an anderes 
vorgestelltes Allgemeines wecken kann, ein „Zeichen“. So ist z. B. die 
bloße „Assoziation“ gar keine Verwirklichung eines zeichengemäßen 
Glaubens. Wirkt mir z. B. die Wahrnehmung der Gestalt eines be-
	        
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