Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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‚ Kapitel. 
sonderen Baumes die Erinnerung an einen ähnlichen Baum, den ich 
einmal gesehen habe, so ist selbstverständlich die wahrgenommene 
Baumgestalt nicht „Zeichen“ für die Gestalt des erinnerten Baumes, denn 
ben nur jenes Körperliche ist für eine Seele „Zeichen“ für Anderes, 
welches die wirkende Bedingung dafür abgibt, daß jene Seele den 
3lauben gewinnt, jenes wahrgenommene Körperliche sei Ge- 
wirktes in Beziehung zu einem vorgestellten Allgemeinen als wir- 
kender Bedingung jenes Körperlichen als Wirkungsgewinnes, wäh- 
rend die erinnerte Gestalt eines Baumes nicht als wirkende Bedingung 
der wahrgenommenen Gestalt eines Baumes gedacht ist. Deshalb sagt 
man auch, daß der Glaube an die „Existenz“ des Zeichens, d. h. der 
Besonderheit eines Zeichenkörperlichen, den Glauben an die „Existenz“ 
des Zeichengegenstandes, d. h. einer Besonderheit des Zeichengegen- 
standes wecke. Mit dem Worte „Zeichen“ ist eben stets auch die Emp- 
‘änglichkeit für den Gedanken an einen besonderen Wirk enszusam- 
menhang, an besondere „Wirklichkeit“ getroffen, und nur deshalb 
zann der Gedanke an Etwas als Wirkliches, nämlich als Wirkungs- 
zewinn, den Glauben an Etwas Anderes als Wirkliches, nämlich 
als wirkende Bedingung, wecken, weil dem Glaubenden ein Wissen 
zugehörte, welches als grundlegende Bedingung für den Gedanken in 
Betracht kommt, jenes vorgestellte Andere sei die wirkende Be- 
lingung für das Wahrgenommene als Wirkungsgewinn gewesen. 
Aber auch dann nicht, wenn sowohl das Allgemeine, welches als 
wirkende Bedingung gewußt ist, als auch das Allgemeine, welches als 
Wirkungsgewinn gewußt ist, wahrgenommen wurde, ist das letztere 
Allgemeine „Zeichen“ für das erstere Allgemeine, sondern nur dann, 
wenn ein besonderes in Zugehörigkeit zu einem besonderen Kinzel- 
wesen in der Welt vorgestelltes Allgemeines als wirkende Bedingung 
zäines wahrgenommenen Allgemeinen gedacht ist, ist das wahr- 
zenommene Allgemeine „Zeichen“ für das vorgestellte Allgemeine. 
Ferner ist es unzutreffend, zu sagen, daß das Wissen um ein wahr- 
genommenes Körperliches vom Empfänger des zeichengemäßen Glaubens 
als „Motiv“ seines Wissens um das andere Allgemeine als wirkende 
Bedingung gewußt ist, denn jener, dem z. B. die Blässe jemandes das 
Wissen um Krankheit jenes Leibes wirkt, hat in jenem Augenblicke, 
da ihm der zeichengemäße Glaube zugehörig wird, die Entstehung 
dieses seines Glaubens nicht bewußt, sondern lediglich die 
Entstehung des eben wahrgenommenen Zeichenkörper- 
lichen, so daß also der zeichengemäß Glaubende nur ein wahr- 
zenommenes Körperliches als Gewirktes in Beziehung zu 
ainer besonderen wirkenden Bedingung bewußt hat. In 
„zeichengemäßem Glauben“ ist nur ein Wirkenszusammenhang zwischen 
einem besonderen Allgemeinen als wirkender Bedingung und einem
	        
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