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LYV, Kapitel.
darstellt, in welcher die Besonderheit eines Anzeichenkörperlichen die
wirkende Bedingung für den anzeichengemäßen Glauben einer besonderen
Seele abgibt, stellt das „Anzeichenverwirklichungsverhältnis“ jene Wir-
kensverkettung dar, in welcher eine Besonderheit des Anzeichengegen-
standes, des „identischen Angezeichneten“, die wirkende Be-
dingung dafür abgibt, daß einem besonderen Körper die Besonderheit
eines Anzeichenkörperlichen zugehörig wird. Das „Anzeichenverwirk-
lichungsverhältnis“ ist das Gewußte des „anzeichengemäßen Glaubens“,
und wir nennen es als solches Gewußtes das „angezeichnete Ver-
hältnis“. Ist etwa die Blässe des A für den B aktuelles Anzeichen
dafür, daß A krank ist, so ist die Wirkensverkettung zwischen „Blässe
des A“ und „Glaube des B, daß A krank ist“, das „Anzeichenverhältnis“,
hingegen die Wirkensverkettung zwischen „Krankheit des A“ und
„Blässe des A“ als Gewußtes des anzeichengemäßen Glaubens des B
das „angezeichnete Verhältnis“.
Das in einem „Anzeichenverhältnisse“ angezeichnete Verhältnis
kann auch eine Verkettung von Wirkenseinheiten sein, in welcher ein
Wollen die wirkende Bedingung dafür abgegeben hat, daß einem be-
sonderen Körper das wahrgenommene Körperliche zugehörig wurde,
niemals aber eine Verkettung von Wirkenseinheiten, in welcher ein
Wollen, besonderes Körperliches als wirkendes Zeichen zu ver-
wirklichen, die wirkende Bedingung dafür abgegeben hat, daß einem
besonderen Körper die Besonderheit eines Zeichenkörperlichen zugehörig
wurde. Unterscheidet man also „unwillkürliche“ von „willkürlichen“
Zeichen, d. h. Zeichenkörperliches, welches einem Körper „unwillkürlich“
zugehörig wird, von Zeichenkörperlichem, das einem Körper „willkür-
lich“ zugehörig wird, so kann „Anzeichenkörperliches“ nur dann „Un-
willkürliches“ genannt werden, wenn man mit dem Worte „Unwillkür-
liches“ in diesem Zusammenhange nicht überhaupt „ohne Wollen als
wirkender Bedingung gewirktes Zeichenkörperliches“, sondern nur „kein
auf Zeichenkörperliches gerichtetes Wollen erfüllendes
Zeichenkörperliches“ bezeichnet, denn auch „Anzeichen körper-
liches“ kann als „kraft Wollens Gewirktes“, sogar als „kraft Wollens
absichtlich Gewirktes“, aber niemals als „als wirkendes Zeichen absicht-
lich Gewirktes“ besonderen Körpern in der Welt zugehören. Alles
Anzeichenkörperliche findet sich also in der Welt als „als wirkendes
Zeichen Unabsichtliches“(„Zufälliges“ oder „Quasi-Zufälliges“), und
die Empfänglichkeit für eine anzeichengemäße Vorstellung besteht stets
in dem Gedanken an eine besondere identisch begründete Wirkens-
zusammengehörigkeit, in welcher das letzte identische Gewirkte in Be-
ziehung zur ersten identischen wirkenden Bedingung ein „als wirkendes
Zeichen Zufälliges oder Quasi-Zufälliges“ darstellt, also nicht die iden-
tische Erfüllung eines identischen als wirkendes Zeichen Gewollten