Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 
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Seele habe einen besonderen Gedanken zugehörig. Als „Ausdruck“ 
überhaupt bezeichnen wir jedes besondere identische Körperliche, das 
als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß be- 
sondere empfängliche Seelen durch Wahrnehmung einer Besonderheit 
jenes Körperlichen den wahren Gedanken gewinnen, besonderes See- 
lisches besonderer Seele habe ohne Veränderungen eines mit an- 
derer Seele zusammengehörigen Leibes die wirkende Bedingung für 
jenes wahrgenommene Körperliche als Wirkungsgewinn abgegeben. 
Jeder „Ausdruck“ ist also ein besonderes „Zeichen“. Das Wort „Aus- 
druck“ ist also ein Beziehungswort, da. es besonderes identisches 
Körperliches bezeichnet, das als identische wirkende Bedingung zum 
Empfange besonderen Glaubens in Beziehung steht. „Ausdruck- 
körperliches“ kann aber nur solches Körperliches sein, das einer 
Gesichts-, Gehör- oder Tastwahrnehmung gegeben sein kann, also ent- 
weder „Äußeres“ Leibliches oder anderes Körperliches. „Besonder- 
heit eines identischen Ausdruckkörperlichen“ nennen wir 
jede Besonderheit eines identischen Körperlichen, das „Ausdruck“ ist, 
„als wirkender Ausdruck in Betracht kommendes Körper- 
liches“ nennen wir jede Besonderheit eines „identischen Ausdruck- 
körperlichen“, die besonderem Einzelwesen in der Welt zugehört, „WÄir- 
kenden (aktuellen) Ausdruck“ nennen wir jede besonderem 
Einzelwesen in der Welt zugehörige „Besonderheit eines identischen 
Ausdruckkörperlichen“, welche die wirkende Bedingung für „aus- 
druckgemäßen Glauben“ besonderer Seele abgibt. 
Es gibt nun aber verschiedene „Ausdrücke“, nämlich identische 
Körperliche, deren jedes in Beziehung zu anderer Empfänglichkeit 
eine „ausdruckgemäße Vorstellung“ und einen „ausdruck- 
Yemäßen Glauben“ wecken kann. Zunächst gibt es „Triebaus- 
drücke“, Als „Triebwirken“ bezeichnen wir solches Wirken, in welchem 
sine zuständliche Bestimmtheit, Lust oder Unlust, allein die wirkende 
Bedingung für körperliche Veränderungen, insbesondere für äußere 
Veränderungen des mit jener Seele zusammengehörigen Leibes abgibt. 
‚Triebwirken‘“ ist im Gegensatze zum „Wollenwirken“ stets „unbe- 
wußtes Wirken“, d. h. solches Wirken, das von der kraft einer zu- 
ständlichen Bestimmtheit wirkenden Seele nicht. als „eigenes gegen- 
wärtiges Wirken“ gewußt ist. „Triebausdruck“ ist nun jedes identische 
Körperliche, das als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht 
kommt, daß besonderer empfänglicher Seele durch Wahrnehmung einer 
Besonderheit jenes Körperlichen der wahre Gedanke zugehörig wird, 
desondere zuständliche Bestimmtheit besonderer Seele habe die wir- 
kende Bedingung für jenes Körperliche als Wirkungsgewinn abgegeben. 
Die Empfänglichkeit für eine besondere „triebausdruckgemäße 
Vorstellung“ besteht immer in dem Gedanken an eine besondere 
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