Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 181 
gezielt wird, jemandem dadurch einen ; „schein-zeichengemäßen 
Glauben“ zu wirken, daß einem Körper solches Körperliche zugehörig 
gemacht wird, welches als’ wirkende Bedingung für den Glauben an 
andere wirkende Bedingung jenes Körperlichen als Wirkungsgewinnes 
in Betracht kommt. Das einem „Fälschungs-Streben“ gegebene „eigene 
gegenwärtige Leisten“ nennen wir „Fälschen“ und jenes durch Fälschen 
gewirkte Körperliche, dessen Wahrnehmung als wirkende Bedingung 
für einen „schein-zeichengemäßen Glauben“ erstrebt ist, eine „Fäl- 
schung“. Das „Fälschen“ wird auch als „jemanden täuschen“, 
„Jemandem Etwas vortäuschen“ oder als „schwindeln“ be- 
zeichnet, 
In allen Fällen, da ein „Trieb-Ausdruck“ vorliegt, sagt man, daß 
„ein Seelisches sich ausdrückt“ („ausgedrückt wird“), nicht aber 
sagt man, daß „jemand ein Seelisches ausdrückt“ („ein See- 
lisches von jemandem ausgedrückt wird“). Von den „Triebausdrücken“ 
unterscheiden sich aber die „Wollenausdrücke“. Ein „Wollen- 
ausdruck“ ist jedes identische Körperliche, welches als identische wir- 
kende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß besonderer empfäng- 
licher Seele durch Wahrnehmung einer Besonderheit jenes Körper- 
lichen der wahre Gedanke zugehörig wird, besonderes Wollen be- 
sonderer Seele habe die wirkende Bedingung für jenes Körperliche 
als Wirkungsgewinn abgegeben. Während die Empfänglichkeit für 
eine „triebausdruckgemäße Vorstellung“ in dem Gedanken an eine 
„identisch begründete Triebwirkenszusammengehörig- 
keit“ besteht, d. h. an eine „identisch begründete Wirkenszusammen- 
gehörigkeit“, in welcher besondere identische zuständliche Bestimmtheit 
die identische wirkende Bedingung in Beziehung zu besonderem Körper- 
lichen als identischem Wirkungsgewinne darstellt, besteht die Emp- 
fänglichkeit für eine „wollenausdruckgemäße Vorstellung“ 
in dem Gedanken an eine „identisch begründete Wollen- 
Wirkenszusamm engehörigkeit“, d. h. an eine „identisch be- 
gründete Wirkenszusammengehörigkeit“, in welcher besonderes iden- 
tisches Wollen die identisch wirkende Bedingung in Beziehung zu be- 
Sonderem Körperlichen als identischem Wirkungsgewinne darstellt. 
Körperliches, das „Wollenausdruck“ ist, stellt in Beziehung zu jenem‘ 
Wollen, dessen „Ausdruck“ es ist, entweder „Absichtliches“ oder „Quasi- 
Absichtliches“ oder „Zufälliges“ dar, Aber auch dann, wenn solches 
Körperliches sich in Beziehung zu dem ausgedrückten Wollen als „Ab- 
Sichtliches“ darstellt, muß es keineswegs ein „als wirken der Aus- 
druck Absichtliches“, einen „absichtlichen Ausdruck“ dar- 
Stellen. Wer z. B. in Gegenwart eines Anderen bei eintretendem Regen 
Seinen Schirm aufspannt, der wollte meist den Schirm aufspannen, um 
seine „Unlust am Naßwerden“ zu beseitigen, keineswegs aber deshalb.
	        
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