Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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IV. Kapitel. 
Inhaltes diktiert wird, für die wahrgenommenen Sprachlaute Schriftzeichen 
verwirklicht, muß er gar nicht wissen, was mit solchen Bezeichnungen 
gemeint sein kann, und wenn ihm auch im besonderen Falle die Be- 
zeichnungs-Empfänglichkeit zugehört, so ist sie weder Bedingung seiner 
Leistung, noch behauptet der Diktierende dem Schreibenden gegenüber 
Etwas, d. h. er „rechnet“ nicht mit dessen Bezeichnungs-Empfänglich- 
keit. Der „Andersatz-Übertragende“ „bezeichnet“ also nicht, sondern 
zielt nur auf Bildung identischer oder äquivalenter Sätze, 
Was überhaupt das „Bezeichnen“ vom bloßen „Satz bilden“ 
unterscheidet, ist, daß jeder Bezeichnende („Absichtlich Ausdrückende“, 
„Behauptende“) von einem Zeichen „Gebrauch macht“, während der 
„Satz-Bildende“ zwar Bezeichnungskörperliches verwirklicht, aber nicht 
von diesem Körperlichen als „Zeichen“ Gebrauch macht. Das „von 
Etwas Gebrauch machen“ ist, wie sich später zeigen wird, stets ein 
tätiges Wirken, mit welchem darauf gezielt wird, im Hinblicke auf 
ein besonderes, einem besonderen Einzelwesen zugehöriges, als grund- 
legende Bedingung in Betracht kommendes Allgemeines — jenes 
„Etwas“, von welchem Gebrauch gemacht wird — eine besondere 
Veränderung jenes Einzelwesens herbeizuführen. Jener also, der, wie 
man sagt, „von einem Zeichen Gebrauch macht“, ein „Zeichen ge- 
braucht“, macht gar nicht von dem Körperlichen jenes Zeichens Ge- 
brauch, sondern das, wovon er „Gebrauch macht“, ist stets die Be- 
zeichnungs-Empfänglichkeit besonderer Seele, da er jener be- 
sonderen Seele im Hinblicke auf jene Empfänglichkeit als grundlegende 
Bedingung besonderes Wissen wirken will. Wenn nun jemand „ein- 
sam spricht“, so bildet er zwar Sätze, d. h. er bringt Körperliches her- 
vor, hinsichtlich dessen ihm und Anderen nach seinem Wissen eine 
Bezeichnungs-Empfänglichkeit zugehört, aber er macht von jener Be- 
zeichnung keinen Gebrauch, d. h. er zielt nicht darauf, eine Seele 
kraft jener ihr zugehörigen Bezeichnungs-Empfänglich- 
keit als grundlegender Bedingung zu verändern, vielmehr zielt 
er etwa darauf, sich im „Sprechen von französischen Sätzen“ zu üben 
oder sich zu vergewissern, daß er besondere Sätze sprechend bilden 
kann. Als „einsames Sprechen“ wird übrigens nicht nur besonderes 
eigenes Leisten, sondern auch häufig das bloße Vorstellen „be- 
sonderen eigenen gegenwärtigen Sprechens“ bezeichnet. Da aber 
„Sprechen“ in einem Streben wahrgenommenes „eigenes gegen- 
wärtiges Leisten“ ist, kann bloß vorgestelltes eigenes gegenwärtiges 
Leisten niemals zu Recht als „Sprechen“ bezeichnet werden. Aber 
nicht bloß „behauptend“ kann man von einer Bezeichnung „Gebrauch 
machen“, d. h. nicht bloß in der Absicht, um einer Seele kraft ihrer 
Bezeichnungs-Empfänglichkeit zunächst eine „behauptungsgemäße Vor- 
stellung“ und dann einen „behauptungsgemäßen Glauben“ zu wecken,
	        
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