Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

.V. Kapitel. 
Wahrnehmung bewirken werde. In dem ersten Falle weiß der Be- 
hauptende, daß er durch sein Leisten, in welchem besonderem Körper 
besonderes Körperliches als „Behauptung“ zugehörig wird, eine mit- 
wirkende Bedingung der Wahrnehmung jenes Körperlichen durch 
den Behauptungs-Adressaten verwirklicht, deren andere mitwirkende 
Bedingung, nämlich besondere Ortsbestimmtheit jenes Körpers, bereits 
derart vorhanden ist, daß die Wahrnehmung sich ohne weiteres Leisten 
des Behauptenden ergeben wird. Solche Fälle liegen z. B. vor, wenn 
jemand mit einem Anderen spricht oder sich mit ihm durch Gebärden 
verständigt. In dem anderen Falle aber weiß der Behauptende, daß 
er durch sein Leisten, in welchem besonderem Körper besonderes 
Körperliches als „Behauptung“ zugehörig wird, ein Allgemeines ver- 
wirklicht, das als mitwirkende Bedingung für die Wahrnehmung 
jenes Körperlichen in Betracht kommt, während jenes Allgemeine, 
das als andere mitwirkende Bedingung in Betracht kommt, nämlich 
besondere Ortsbestimmtheit jenes Körpers, noch nicht vorhanden ist, 
so daß also der Behauptende durch ein weiteres Leisten jenes Al- 
gemeine verwirklichen muß, damit der Behauptungs-Adressat die Be- 
hauptung wahrnehme, Ein solcher Fall liegt z. B. vor, wenn A dem 
B in Behauptungs-Absicht einen Brief schreibt, mit dem Wissen, daß 
er diesen Brief erst an den B senden müsse, damit die entsprechende 
Behauptungs-Wahrnehmung des B eintritt. Jedes Streben, in welchem 
jemand darauf zielt, daß der Behauptungs-Adressat eine vom Strebenden 
>ereits „aufgestellte“ Behauptung wahrnehme, nennen wir nun ein 
‚auf Wahrnehmungs-Empfang eigener Behauptung zielendes Streben“, 
Spricht also z. B. A. zu B, so zielt A mit einem und demselben 
Leisten auf „eigene Behauptung“ und auf den Wahrnehmungs-Emp- 
fang‘ jener Behauptung durch den B, wobei ihm die „Behauptung“ als 
Mittel zu jenem Empfange vorschwebt. Schreibt aber A dem B einen 
Brief, so zielt A. mit diesem seinen Leisten auf „eigene Behauptung“, 
wobei ihm aber diese Behauptung als Vor-Mittel für das künftige 
eigene Ziel „Wahrnehmungs-Empfang der Behauptung durch den Be- 
hauptungs-Adressaten“ vorschwebt. In vielen Fällen liegt aber nicht 
bloß ein „auf Wahrnehmungs-Empfang eigener Behauptung zielendes 
Streben“, sondern eine „geschlossen zusammenhängende Reihe 
von auf Wahrnehmungs-Empfang eigener Behauptung 
zielenden Strebens-Augenblicken“ vor, da z. B. jener, der 
einen eigenen Brief „aufzugeben“ beabsichtigt, erst „die Wohnung ver- 
lassen“, dann „zum Postkasten gehen“ und schließlich den Brief „ein- 
werfen“ muß. TJenes Streben, in welchem auf Abschluß solchen 
eigenen Verfahrens gezielt wird, nennen wir das „abschließend auf 
Wahrnehmungs-Empfang eigener Behauptung zielende 
Streben“, in welchem sich auch stets das Wissen des Strebenden
	        
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