Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft, 215 
„Lüge“.auf eine Bedeutung zielen, aber „ausdrücken“, bzw. „scheinbar 
ausdrücken“ sind andere Gegebene als das „Bedeuten“, wiewohl im 
gewöhnlichen Sprachgebrauche die Worte „Ausdrücken“ und „Bedeuten“ 
häufig mit einander vertauscht werden. Alles „Bedeuten“ ist aber als 
„Werben“ entweder ein „urteilend bedeuten“, in welchem Falle auf 
einen Glauben an in Wahrheit Beurteiltes gezielt wird, oder ein „Lü gend 
bedeuten“, in welchem Falle auf einen Glauben an in Wahrheit Er- 
logenes gezielt wird. 
Man sagt, daß besonderes Körperliches eine „Bezeichnung“ oder 
ein „Ausdruck“ oder eine „Behauptung“ oder ein „Urteil“ oder eine 
„Lüge“ „ist“, hingegen sagt man, daß besonderes Körperliches eine 
Bedeutung „hat“. Dieser Unterschied der Bezeichnungsweisen stimmt 
überein mit den ‚gegensätzlichen Reden: „Wirkung, bzw. Wirkungs- 
gewinn oder wirkende Bedingung sein“ — „Eine Wirkung haben“, 
Sagt man nämlich, daß besonderes in der Welt gegebenes Körperliches 
eine „Bezeichnung“, ein „absichtlicher Ausdruck“ „ist“, so meint man, 
daß es eine Besonderheit solchen identischen Körperlichens darstellt, 
das sich als identische wirkende Bedingung in einer besonderen identisch 
begründeten Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens findet, Sagt 
man ferner, daß besonderes in der Welt gegebenes Körperliches eine 
„Behauptung“, ein „Urteil“ oder eine „Lüge“ „ist“, so meint man es 
als Wirkungsgewinn in Beziehung zu besonderem Wollen besonderer 
Seele als seiner wirkenden Bedingung. Sagt man hingegen, daß be- 
Sonderes in der Welt gegebenes Körperliches eine Bedeutung „hat“, 
SO meint man es als Besonderheit eines besonderen identischen Al- 
Semeinens, das als identische wirkende Bedingung für den Gewinn 
eines besonderen „Glaubens an als Beurteiltes Geglaubtes“ in Betracht 
kommt. Besonderes identisches Körperliches „ist“ also keine „Be- 
deutung“, es kann aber eine „Bedeutung“ „haben“, d. h. als identische 
Wirkende Bedingung mit besonderem identischen „Empfange eines 
Glaubens an als Beurteiltes Geglaubtes“ zusammengehören. Daß man 
allerdings hinsichtlich eines Körperlichen nicht sagen kann, daß es eine 
Bedeutung „ist“, sondern nur, daß es eine Bedeutung „hat“, daß man 
also „Bedeutung“ jenen Glaubensempfang nennt, für welchen ein be- 
Sonderes Körperliches als identische wirkende Bedingung in Betracht 
kommt, nicht aber jenes Körperliche selbst, ist lediglich im Sprach- 
gebrauch begründet, der insofern nicht folgerichtig ist, als man z. B, 
hinsichtlich eines Körperlichen sagt, daß es eine „Andeutung“ „ist“, 
Nicht aber, daß es eine Andeutung „hat“, „Andeutung“ ist aber stets 
Solches Körperliches, das sich als Wirkungsgewinn in Beziehung zu 
Solchem Wollen als seiner wirkenden Bedingung darstellt, in welchem 
darauf gezielt wird, einer anderen Seele durch eine eingeschlossene Be- 
hauptung eine besondere Bedeutung zugehörig zu machen.
	        
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