Vergesellschaftung und Gesellschaft. 283
heits-Arten“ von „Ansprucherfüllungs-Seelenaugenblick“ — in dem von
uns gemeinten Sinne — kann füglich unterbleiben, da jeder „Besonder-
heits-Art“ von „Anspruch schlechtweg“ auch eine „Besonderheits- Art“
von „Anspruch-Erfüllung schlechtweg“ entspricht. Als „Anspruch-
Enttäuschung“ bezeichnen wir jedes Verhalten eines Anspruch-
adressaten, durch welches ein an ihn gerichteter Anspruch enttäuscht
wird, Als „Ansprucherfüllungs-Ablehnung“ bezeichnen wir jede
an den Ansprucherheber gerichtete Behauptung des Anspruchempfängers,
daß er den an ihn gerichteten Anspruch nicht erfüllen werde, weil das
als „gewünscht“ Kundgegebene trotz Empfanges des Anspruches nicht
sein „Gewolltes, bzw. weil das als „gefürchtet“ Kundgegebene trotz
Empfanges des Anspruches nicht sein „Wider-Gewolltes“ sei. ;
Es sind nun aber keineswegs alle „Verhalten-Werbungen“ „An-
sprüche“, vielmehr gibt es neben jener Gruppe von Verhalten-Werbungen,
deren jede ein „Anspruch“ ist, eine zweite große Gruppe von Ver-
halten-Werbungen, deren jede ein „Antrag“ („Vorschlag“) ist. Be-
vor wir nun das Gegebene „Antrag“ erörtern, muß zunächst das Ge-
gebene „Rat“ erörtert werden. Als „Rat-Seelenaugenblick“ be-
zeichnen wir jeden Verhalten-Seelenaugenblick, in welchem darauf
gezielt wird, einer anderen Seele den Gedanken zugehörig zu machen,
daß sie entweder a) durch Einhaltung besonderer Richtlinie besondere
Unlust, die ihr gegenwärtig zugehört, oder an deren künftiger (ge-
gewisser oder ungewisser) Zugehörigkeit zu ihr sie gegenwärtig Unlust
hat, unter Verbesserung des sie betreffenden Interessengesamtzustandes
verlieren oder b) durch Einhaltung besonderer Richtlinie eine besondere
Lust, die ihr gegenwärtig zugehört oder an deren künftiger (gewisser
oder ungewisser) Zugehörigkeit zu ihr sie gegenwärtig Lust hat, unter
Verschlechterung des sie betreffenden Interessengesamtzustandes ver-
lieren würde, Im Falle a) liegt ein „Anratungs-Seelenaugen-
blick“, im Falle b) liegt ein „Abratungs-Seelenaugenblick“
vor, „Rat-Geber“ nennen wir jene Seele, der ein „Rat-Seelen-
augenblick“ zugehört, „Raten“ (Ratgeben“) nennen wir das einem
„Rat-Seelenaugenblicke“ gegebene „eigene gegenwärtige Leisten“,
„Rat“ nennen wir jene Behauptung, auf welche der Ratgeber gezielt
hat. Ein „Ratgeber“ ist entweder ein „Anrater“ oder ein „Ab-
Tater“, das „Raten“ ist entweder ein „Anraten‘“ oder ein „Ab-
taten“, der „Rat“ ist entweder eine „Anratung‘“ oder eine „Ab-
Fatung“. „Beratener“ ist der Adressat eines Rates, „Ratempfänger“
ist der Beratene, sobald ihm der Glaube zugehörig geworden ist, daß
ihm ein Rat gegeben wurde, „Rat-Gläubiger‘“ ist der Beratene,
Sobald ihm der mit dem Rate behauptete Gedanke zugehörig geworden
ist. „Geratenes“ ist das mit dem Rate gemeinte Verhalten des An-
deren, und zwar ist das „Geratene‘“ entweder ein „Angeratenes“