Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergesellschaftung und Gesellschaft. 289 
mit dem Worte „Geltung“ insbesondere jener Empfang selbst als Wir- 
kung, mit jedem dieser Worte also ein besonderer Wirkenszusammen- 
hang von je besonderer „Seite“ bezeichnet wird. 
Immerhin aber liegen in allen Fällen von „gelten“, „Gültigkeit“ 
und „Geltung“ Wirkenszusammenhänge zwischen „Wirkung“ und 
„Empfang werbungsgemäßen Seelischens“ vor, so daß es vergeblich ist, 
mit jenen Worten „Metaphysisches“ fassen zu wollen. Es kann daher 
nur eine „Werbung“ als wirkende Bedingung für eine Weckung werbungs- 
gemäßen Seelischens als „geltend“ („gültig“) bezeichnet werden. Weil 
man aber übersieht, daß die Worte „gelten“, „geltend“, „gültig“, „Gültig- 
keit“ und „Geltung“ besondere Wirkensbeziehungsworte sind, ver- 
steigt man sich zu der Behauptung, daß Etwas „an sich“ gültig sein 
könne. So spricht man z. B. von der „unbedingten Gültigkeit“ der 
„Wahrheit“. Aber ganz abgesehen davon, daß nur eine Behauptung, 
hicht aber der in jener Behauptung behauptete, wenngleich wahre Ge- 
danke, also nicht die „Wahrheit“ gültig sein kann, kann auch eine 
„Wahre Behauptung“, d. h. eine „Behauptung wahren Gedankens“ nur 
gültig sein in Beziehung zu besonderen grundlegenden Bedingungen, 
kraft welcher sich in besonderem Wirkenszusammenhange der bedeutungs- 
gemäße Glaube des, Behauptungsadressaten einstellt. Stellt also jemand 
eine „wahre Behauptung“ auf, so ist sie dennoch nur „gültig“, d, h. 
Wirkende Bedingung für bedeutungsgemäßen Glauben des Behauptungs- 
adressaten, wenn sich in der Welt jene Allgemeinen finden, welche als 
grundlegende Bedingungen dafür in Betracht kommen, daß der Be- 
hauptungsadressat durch jene Behauptung einen bedeutungsgemäßen 
Glauben gewinnt, und wenn jene Allgemeinen in der Welt nicht vor- 
handen sind, so bleibt die Behauptung zwar selbstverständlich eine 
„Wahre Behauptung“, d, h. eine „Behauptung wahren Gedankens“, ist 
aber dennoch eine „ungültige Behauptung“. So gibt es z. B. gewisse 
Behauptungen, hinsichtlich welcher man dem Behauptenden sagt: „Ihre 
Behauptung mag wahr sein, aber es ist unmöglich, daß Ihnen das 
jemand glaubt“. Spricht man also von der „unbedingten Gültigkeit 
der Wahrheit“, so verwechselt man entweder „Wahrheit“ und „Gültig- 
keit“, oder man steht zu der Lesebuch-Meinung: „Die Wahrheit siegt 
immer“, oder man denkt an eine sogenannte „Soll-Gültigkeit“ („Soll- 
Geltung“), d. h. man verwechselt das „Geltungs-Wollen“ des Be- 
hauptenden mit der „Geltung“ seiner Behauptung. Von „Soll-Geltung“ 
wird aber insbesondere hinsichtlich der Ansprüche gesprochen und diese 
Rede stiftet arge Gedankenverwirrung, ‚„Gewollte Wirkung“ ist näm- 
lich nicht „Wirkung“, d. h. „Veränderung in der Welt‘ sondern ein 
Wollen, in dessen Gewolltem solche Wirkung gewußt ist, „gewolltes 
Trinken“ ist allemal „Wollen ‚eines Trinkens‘‘, aber nicht „Trinken“. 
Mit dem Worte „Soll-Geltung‘““‘ meint man also niemals Etwas anderes 
Sander. Allg Gesellechafftelehre
	        
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