Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

V. Kapitel. 
Wissens müßte man sagen: „hätten wir“ — klares Wissen um alle 
„identisch begründeten Vergesellschaftungszusammengehörigkeitsketten“, 
so wissen wir auch, wie sich in der Welt überhaupt besondere Ver- 
gesellschaftungen vollziehen, als „Fälle“ welcher „identisch begründeten 
Wirkenszusammengehörigkeitsketten“ sich überhaupt in der Welt be- 
sondere Vergesellschaftungszusammenhänge einstellen können. In jeder 
„identisch begründeten Vergesellschaftungszusammengehörigkeitskette“ 
finden wir aber als erste identische wirkende Bedingung ein „Ver- 
aalten-Werbung- Wollen“ besonderer Seele und als letzten Wirkungs- 
gewinn einen „Entsprechung-Seelenaugenblick“ anderer Seele, so daß 
alle „identisch begründeten Vergesellschaftungszusammengehörigkeits- 
ketten“ das identische Allgemeine des ersten Beziehungsgrundes und 
das identische Allgemeine des letzten Beziehungsgrundes gemeinsam 
haben. Als „Besondere Vergesellschaftungs-Wissenschaf- 
ten“ können wir ferner jene Wissenschaften bezeichnen, in welchen 
Besonderheiten jener identischen Allgemeinen, welche sich in „identisch 
begründeten Vergesellschaftungszusammengehörigkeitsketten“ finden, be- 
stimmt werden. Jene Wissenschaften aber, in welchen besondere Seelen 
durch „Vergesellschaftungs-Zusammenhang“ bestimmt werden, zählen 
zu den „Geschichts-Wissenschaften“, sind freilich nun besondere „Ge- 
schichts- Wissenschaften“, da in den „Geschichts-Wissenschaften“ keines- 
wegs bloß besondere Seelen „in Vergesellschaftungs-Zusammen- 
hang“ bestimmt werden. 
Hingegen ist die „Allgemeine Gesellschafts-Wissenschaft“ eine 
Wissenschaft, in welcher eben jene identischen Allgemeinen bestimmt 
werden, welche die identischen Gründe der Beziehung „Gesellschaft“ 
darstellen, einer Beziehung zwischen zwei Seelen, die sich zwar stets 
mit einem besonderen Wirkenszusammenhange zweier Seelen einstellt, 
keineswegs aber selbst eine Wirkensbeziehung ist, vielmehr eine „reine 
Seelenbeziehung“ darstellt. „Allgemeine Gesellschafts-Wissenschaft“ ist 
also insoferne eine Wesenswissenschaft, als sie das Wesen der iden- 
tischen Gründe der Beziehung „Gesellschaft“ bestimmt. In ungenauer — 
jedoch unschädlicher — Rede kann die „Allgemeine Gesellschafts-Wissen- 
schaft“ auch als „Wissenschaft vom Wesen der Gesellschaft“ bezeichnet 
werden, mit welcher Rede man allerdings, da „Beziehung“ stets „Einfaches“ 
ist, nur das Wesen der identischen Gründe der Beziehung „Gesellschaft“ 
meinen kann. Nur wenn man also in ungenauer Rede das „Wesen der 
Gründe einer Beziehung“ als „Wesen einer Beziehung“ bezeichnet, kann 
man „Allgemeine Gesellschafts-Wissenschaft“ als eine „Beziehungs-Wissen- 
schaft“, d.h. als eine Wissenschaft, deren logisches Subjekt eine 
besondere Beziehung ist, bezeichnen. „Beziehungs-Wissenschaften“ als 
Wissenschaften, deren logisches Prädikat „Beziehung“ ist, sind 
hingegen alle „Gesellschafts- Wissenschaften von Einzigen“, da in ihnen
	        
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