Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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Vergesellschaftung und Gesellschaft. 1 A803 A 
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betreibt — von „Gesellschaft“ sprechen, kann nur besondere Beziehüng, , 
zweier Seelen gemeint sein, eine Beziehung, die dadurch begründet-ist, Kie\* 
laß jeder der beiden Seelen ein anderer Verhalten-Seelenaugenblick, 
ıämlich der einen Seele ein besonderer Verhalten-Seelenaugenblick, der 
anderen Seele hingegen ein Entsprechung-Seelenaugenblick zugehört. 
[rgend ein „Ganzes“ ist mit „Gesellschaft“ nicht gegeben und deshalb sind 
auch keine „Teile“ eines solchen „Ganzen“ gegeben, denn zwei Seelen „in 
Gesellschaft‘ bilden keinen „zusammengesetzten Körper“, der „geteilt‘“ 
werden könnte. Jene beiden Seelen, die „in Gesellschaft‘‘ stehen, 
nennen wir eine-„Gesellschafts-Zweiheit“, die also stets eine 
„durch besondere Beziehung bestimmte Mehrheit‘, niemals aber eine 
„Einheit“ ist. Daß aber jene „Mehrheit“ stets nur eine „Zweiheit“ ist, 
wird keineswegs anerkannt, vielmehr stellt sich bei dem Worte „Gesell- 
schaft‘ meist der Gedanke an „viele Menschen‘, an ‚Klassen‘, 
„Gruppen‘“‘, „Stände“, an ‚Massen‘ ein, und unter jenen Meinungen, 
welche das „Soziologie‘“ genannte Wissenschaft-Unternehmen ständig 
verwirren, nimmt die Meinung, daß die „„sozialen‘‘ Erscheinungen ‚‚Massen- 
erscheinungen‘“ sind, daß ‚Gesellschaft‘ eine ‚Masse‘ darstellt, eine 
besonders hervorragende Stelle ein. Insoweit nun „Gemeinschaft“ 
als eine „durch ein Allgemeines begründete Seelenbeziehung“ vor- 
legt, kann allerdings — wenn auch ungenau — von einer „Gemein- 
schaft‘“ vieler Seelen gesprochen werden, weil von allen diesen be- 
sonderen Seelen jeder einzelnen ein und dasselbe besondere All- 
gemeine zugehöhrt, In Wahrheit freilich stellt eine besondere „„Gemein- 
schaft‘ vieler Seelen doch nur jene besondere Beziehung „Gemeinschaft“ 
in mehrmaliger Zugehörigkeit zu je zwei besonderen Seelen dar, „Ge- 
sellschaft“ aber ist eine „durch zwei Allgemeine begründete Be- 
ziehung‘‘ und besteht in der Welt immer nur dann, wenn einer be- 
sonderen Seele ein ‚, Verhalten-Werbung-Seelenaugenblick‘‘, einer anderen 
Seele in Beziehung zu jenem Seelenaugenblicke ein „Entsprechung- 
Seelenaugenblick‘“ zugehöhrt. Sagt man also etwa, daß insoferne eine 
„Gemeinschaft“ aller Deutschen besteht, als allen ihren Seelen der 
Wunsch nach Beseitigung des Versailler ‚,Friedens‘‘- Vertrages zugehört, 
30 meint man, daß zwischen je zwei solchen Seelen eine durch jenen 
Wunsch begründete Gemeinschaft besteht, also jede jener Seelen zu 
jeder anderen dieser Seelen in jener besonderen Beziehung ‚„Gemein- 
Schaft‘ steht. Spricht man hingegen etwa von der „gegenwärtigen 
Suropäischen Gesellschaft‘‘, so kann man keineswegs meinen, daß jeder 
Europäer mit jedem anderen Europäer in ein und derselben, d. h. iden- 
tisch begründeten Gesellschaftsbeziehung steht. Denn nicht nur stehen 
zahlreiche Europäer mit zahlreichen anderen Europäern überhaupt nicht 
in Gesellschafts-Beziehung, sondern es stehen Europäer mit anderen Euro- 
Päern in ganz verschiedenen Gesellschaftsbeziehungen, wobei noch
	        
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