Die Macht. 319
besondere Leistung, so nennen wir die Gesamtheit der Gründe jener
Beziehung, welche von der Seele und dem Leibe jenes Menschen ver-
schiedenen KEinzelwesen zugehören, eine „Leistungsgelegen-
heit“ für jenen besonderen Menschen. Besteht also für besonderen
Menschen eine „Gelegenheit“ für besondere Leistung, steht er also in
besonderer „Verfügbarkeitsbeziehung“, so muß deshalb seiner Seele oder
(und) seinem Leibe noch keineswegs die „Fähigkeit“ für jene Leistung
zugehören, geschweige denn das Wollen, jene Gelegenheit „auszunützen“.
Offenbar bestehen für jeden Menschen in jedem Weltzeitpunkte zahl-
reiche „Gelegenheiten“ für besondere Leistungen, ohne daß ihm die
„Fähigkeiten“ für jene Leistungen zugehören, und ferner bestehen für
jeden Menschen in jedem Weltzeitpunkte zahlreiche „Gelegenheiten“
für besondere Leistungen, hinsichtlich welcher ihm auch die „Fähig-
keiten“ zugehören, ohne daß ihm aber das Wollen, eine jener Gelegen-
heiten „auszunützen“, zugehört, Deshalb muß hinsichtlich besonderen
Menschens in besonderem Weltzeitpunkte eine besondere „Leistungs-
gelegenheit“ von der entsprechenden „Leistungsfähigkeit“ (als
„Gesamtheit der einzelnen Leistungsfähigkeiten“) und von dem ent-
sprechenden „Leistungs- Wollen“ unterschieden werden.
In der Welt vorhandene „Gelegenheiten“ sind entweder „ein-
fache Gelegenheiten“ oder „mehrfache Gelegenheiten“, je
nachdem, ob kraft dieser einen Gelegenheit nur eine Leistung einer
besonderen Art oder Leistungen verschiedener Art vollbracht
werden können. „Gelegenheiten“ sind ferner entweder „einmalige
Gelegenheiten“ oder „nmehrmalige Gelegenheiten“, je nach-
dem, ob kraft dieser einen Gelegenheit eine Leistung besonderer Art
einmalig oder mehrmalig vollbracht werden kann. „Gelegenheiten“ sind
Schließlich entweder „Gelegenheiten für einen Menschen“ oder
„Gelegenheiten für mehrere Menschen“, je nachdem, ob kraft
dieser einen Gelegenheit nur ein Mensch eine Leistung besonderer
Art vollbringen kann oder mehrere Menschen Leistungen dieser Art
Vollbringen können. Eine „Gelegenheit für mehrere Menschen“ ist
wieder entweder eine „disjunktive Gelegenheit für mehrere
Menschen“ oder eine „konjunktive Gelegenheit für mehrere
Menschen“. Eine „disjunktive Gelegenheit für mehrere Menschen“
liegt vor, wenn zwar hinsichtlich besonderer Gelegenheit mehrere Men-
Schen , Gelegenheitsbezogene“ sind, aber mit der „Ausnützung“ jener
Gelegenheit durch einen dieser mehreren Gelegenheitsbezogenen die
Gelegenheit „zerstört“ wird. Eine „konjunktive Gelegenheit für mehrere
Menschen“ liegt hingegen vor, wenn mit der „Ausnützung“ der Ge-
legenheit durch einen der mehreren Gelegenheitsbezogenen die Gelegen-
heit nicht „zerstört“ wird. Eine „konjunktive Gelegenheit für mehrere
Menschen“ kann wieder entweder eine „simultan konjunktive