Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Die Macht. 319 
besondere Leistung, so nennen wir die Gesamtheit der Gründe jener 
Beziehung, welche von der Seele und dem Leibe jenes Menschen ver- 
schiedenen KEinzelwesen zugehören, eine „Leistungsgelegen- 
heit“ für jenen besonderen Menschen. Besteht also für besonderen 
Menschen eine „Gelegenheit“ für besondere Leistung, steht er also in 
besonderer „Verfügbarkeitsbeziehung“, so muß deshalb seiner Seele oder 
(und) seinem Leibe noch keineswegs die „Fähigkeit“ für jene Leistung 
zugehören, geschweige denn das Wollen, jene Gelegenheit „auszunützen“. 
Offenbar bestehen für jeden Menschen in jedem Weltzeitpunkte zahl- 
reiche „Gelegenheiten“ für besondere Leistungen, ohne daß ihm die 
„Fähigkeiten“ für jene Leistungen zugehören, und ferner bestehen für 
jeden Menschen in jedem Weltzeitpunkte zahlreiche „Gelegenheiten“ 
für besondere Leistungen, hinsichtlich welcher ihm auch die „Fähig- 
keiten“ zugehören, ohne daß ihm aber das Wollen, eine jener Gelegen- 
heiten „auszunützen“, zugehört, Deshalb muß hinsichtlich besonderen 
Menschens in besonderem Weltzeitpunkte eine besondere „Leistungs- 
gelegenheit“ von der entsprechenden „Leistungsfähigkeit“ (als 
„Gesamtheit der einzelnen Leistungsfähigkeiten“) und von dem ent- 
sprechenden „Leistungs- Wollen“ unterschieden werden. 
In der Welt vorhandene „Gelegenheiten“ sind entweder „ein- 
fache Gelegenheiten“ oder „mehrfache Gelegenheiten“, je 
nachdem, ob kraft dieser einen Gelegenheit nur eine Leistung einer 
besonderen Art oder Leistungen verschiedener Art vollbracht 
werden können. „Gelegenheiten“ sind ferner entweder „einmalige 
Gelegenheiten“ oder „nmehrmalige Gelegenheiten“, je nach- 
dem, ob kraft dieser einen Gelegenheit eine Leistung besonderer Art 
einmalig oder mehrmalig vollbracht werden kann. „Gelegenheiten“ sind 
Schließlich entweder „Gelegenheiten für einen Menschen“ oder 
„Gelegenheiten für mehrere Menschen“, je nachdem, ob kraft 
dieser einen Gelegenheit nur ein Mensch eine Leistung besonderer 
Art vollbringen kann oder mehrere Menschen Leistungen dieser Art 
Vollbringen können. Eine „Gelegenheit für mehrere Menschen“ ist 
wieder entweder eine „disjunktive Gelegenheit für mehrere 
Menschen“ oder eine „konjunktive Gelegenheit für mehrere 
Menschen“. Eine „disjunktive Gelegenheit für mehrere Menschen“ 
liegt vor, wenn zwar hinsichtlich besonderer Gelegenheit mehrere Men- 
Schen , Gelegenheitsbezogene“ sind, aber mit der „Ausnützung“ jener 
Gelegenheit durch einen dieser mehreren Gelegenheitsbezogenen die 
Gelegenheit „zerstört“ wird. Eine „konjunktive Gelegenheit für mehrere 
Menschen“ liegt hingegen vor, wenn mit der „Ausnützung“ der Ge- 
legenheit durch einen der mehreren Gelegenheitsbezogenen die Gelegen- 
heit nicht „zerstört“ wird. Eine „konjunktive Gelegenheit für mehrere 
Menschen“ kann wieder entweder eine „simultan konjunktive
	        
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