Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

320 VI, Kapitel, a 
Gelegenheit für mehrere Menschen“ oder eine „sukzessiv 
konjunktive Gelegenheit für mehrere Menschen“ sein. Eine 
‚simultan konjunktive Gelegenheit für mehrere Menschen“ liegt vor, 
wenn eine Gelegenheit von mehreren Menschen gleichzeitig aus- 
genützt werden kann, eine „sukzessiv konjunktive Gelegenheit für 
mehrere Menschen“ liegt hingegen vor, wenn eine Gelegenheit von 
mehreren Menschen in aufeinander folgenden Zeitpunkten 
ausgenützt werden kann. 
Jede Gelegenheit in der Welt ist also entweder eine „Gelegen- 
heit für einen Menschen“ oder eine „Gelegenheit für mehrere Menschen“, 
keine Gelegenheit aber ist eine „Gelegenheit für alle Menschen“. Aller- 
dings spricht man davon, daß besonderes in der Welt Gegebenes, z. B. 
das Gegebene „Luft“, für alle Menschen „verfügbar“ sei. Indes sind 
in Wahrheit für jeden besonderen Menschen in jedem gegebenen Zeit- 
punkte nur besondere „Teile“ der „Luft“ verfügbar, z. B. ist für jenen, 
der am 17. Jan. 1930 in Berlin weilt, gewiß an jenem Tage nicht die 
„Luft“ in Hongkong „verfügbar“, Sagt man also, daß besonderes Ge- 
gebenes jederzeit für alle Menschen „verfügbar“ sei, so meint man ent- 
weder, daß für jeden Menschen in jedem Zeitpunkte Gegebenes solcher 
Art verfügbar sei, oder man meint, daß jeder Mensch jederzeit sich 
Gegebenes solcher Art verfügbar machen kann. Wenn nun von 
zwei Menschen, in Beziehung zu welchen ein besonderes, durch Leistung 
verwirklichbares Allgemeines ein Wert ist, in besonderem Zeitpunkte 
nur der eine Mensch in der Beziehung der Gelegenheit für jene 
Leistung steht, so nennen wir jenes innerhalb der Gelegenheit be- 
sonderem Einzelwesen zugehörige Allgemeine, mit dessen Sonderung 
von anderem besonderen Einzelwesen dieselbe Leistungs-Gelegenheit für 
den anderen Menschen nicht besteht, den „Leistun gs-Gelegenheits- 
Vorteil“ des „Gelegenheitsbezogenen“, hingegen jenes Allgemeine in 
Sonderung von jenem anderen besonderen Einzelwesen den „Leistungs- 
Gelegenheits-Nachteil“ des „Gelegenheitsunbezogenen“, Als 
„Vorteil“ einer besonderen Seele und als „Nachteil“ einer anderen 
besonderen Seele bezeichnen wir überhaupt jedes auf beide Seelen als 
Wert bezogene Allgemeine, woferne es a) solchem Einzelwesen zu- 
gehört, dem zugehörig es wegen der sonstigen Lage eine Bedingung 
für Lustgewinn der einen Seele abgeben kann, hingegen b) solchem 
Einzelwesen nicht zugehört, dem zugehörig es wegen der sonstigen 
Lage eine Bedingung für Lustgewinn der anderen Seele abgeben kann. 
Jener Mensch, für dessen Seele das in der Welt verwirklichte be- 
sondere Wertallgemeine wegen der sonstigen Lage die Bedingung eines 
Lustgewinnes abgeben kann, ist „im Vorteil“, er ist der „Bevor- 
teiligte“, jener Mensch hingegen, für dessen Seele das in der Welt 
verwirklichte besondere Wertallgemeine wegen der sonstigen Lage
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.