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„VI. Kapitel.
macht-Gedanke“, also ein „Eigenpersönlichkeits-Gedanke“. Dieser Ge-
danke kann „wahr“ oder „unwahr“ sein, im letzteren Falle wirkt jenes
Wollen keine Geltung. „Vergesellschaftung“ kann sich also nur er-
geben, wenn dem Verhalten-Werber ein „wahrer“ „Eigenpersönlichkeits-
Gedanke“ zugehört hat, „Persönlichkeit“ des Verhalten-Werbers ist so-
mit stets Bedingung der „Vergesellschaftung“, der „Verhalten-Geltung“,
keineswegs aber Bedingung der „Vergesellschaftungs-Werbung“, der
„Geltungs-Werbung“.
Eine wichtige Art der Macht ist die „Bereit-Stellungs-Macht“,
Als „Bereit-Stellungs-Macht“ bezeichnen wir jede Macht besonderen
Menschens, einem besonderen Körper oder einer besonderen Seele,
welchen bereits ein als grundlegende Bedingung für besondere Wirkung
kraft besonderer besonderem Einzelwesen zugehöriger wirkender Be-
dingung in Betracht kommendes Allgemeines zugehört, auch noch die „Ort-
Bereitschaft“ oder die „Aufmerk-Bereitschaft“ für den Empfang jener
Wirkung zu wirken. „Bereitstellungs-Streben“ nennen wir jedes
Streben, in welchem auf „Bereit-Stellung“ besonderen Einzelwesens für be-
sondere Wirkung gezielt wird, „bereit stellen“ nennen wir das solchem
Streben gegebene eigene gegenwärtige Leisten, „Bereit-Stellung“
nennen wir jede besondere absichtliche Wirkung, in welcher ein besonderes
Einzelwesen eine „Ort-Bereitschaft“ bzw. eine „Aufmerk-Bereitschaft“ für
besondere Wirkung gewinnt. „Bereit-Stellung“ ist also eine besondere
Art der „Vorbereitung“, als welche wir jede absichtliche Wirkung
bezeichnen, in welcher besonderem Einzelwesen irgend ein Allgemeines
zugehörig wird, das als grundlegende Bedingung für besondere Wir-
kung in Betracht kommt. „Bereit-Zusammenstellung“ nennen
wir hingegen eine Gesamtheit von besonderen Wirkungen, in welchen
die Gesamtheit der für besondere Wirkung kraft besonderer wirkender
Bedingung in Betracht kommenden Bereit-Stellungen geleistet wurden.
„Bereit-Zusammenstellungs-Macht“ ist daher ein Wort, mit
welchem wir die Gesamtheit jener „Bereitstellungs-Mächte“ bezeichnen,
kraft welcher schließlich eine „Bereit-Zusammenstellung“ für besondere
Wirkung kraft besonderer wirkender Bedingung geleistet werden kann.
„Bereit-Zusammenstellungs-Streben“ nennen wir jedes „Bereit-
stellungs-Streben‘“, in welchem als Ziel oder als Fern-Ziel eine besondere
„Bereit-Zusammenstellung“ vorschwebt, „bereit-zusammenstellen“
nennen wir das solchem Streben gegebene „eigene gegenwärtige Leisten“.
Jedes „Bereit-Stellungs-Streben“ ist entweder ein „Körper-Bereit-
stellungs-Streben“ oder ein „Leib-Bereitstellungs-Streben“
oder ein „Seele-Bereitstellungs-Streben“ oder ein „Mensch-
Bereitstellungs-Streben“. In einem „Körper-Bereitstellungs-Streben“
wird darauf gezielt, besonderem Körper, der nicht „Leib“ ist, die „Ort-
Bereitschaft“ für besondere Wirkung zugehörig zu machen. In einem