Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bedingung für die „mittelbar mögliche“ Wirkung in Betracht kommt — 
„direkte mittelbare Möglichkeit“ —, oder wenn einem be- 
sonderen Einzelwesen ein Allgemeines zugehört, welches als grund- 
legende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß jenes Einzelwesen 
in einer Wirkung ein Allgemeines gewinnt, das als wirkende Be- 
dingung für eine besondere Wirkung an anderem KEinzelwesen in 
Betracht kommt — „indirekte mittelbare Möglichkeit“ Im 
gewöhnlichen Sprachgebrauche wird eine besondere Wirkung dann als 
„möglich“ bezeichnet, wenn sämtliche für sie als grundlegende Be- 
dingungen in Betracht kommenden Allgemeinen in der Welt vorhanden 
sind, „Mögliche Wirkung“ ist nicht „zukünftige Wirkung“, 
„Möglichkeit“ ist noch nicht „zukünftige Wirklichkeit“, denn 
eine „mögliche Wirkung“ tritt nur dann ein, wenn auch die als wir- 
kende Bedingungen in Betracht kommenden Allgemeinen in der Welt 
vorhanden. sind. Aber sowohl das Wissen um „Möglichkeit“, als auch 
das Wissen um „zukünftige Wirklichkeit“ setzt Wissen um „identisch 
begründete Wirkenszusammengehörigkeiten“ voraus. 
Jedes „Wirken“ ist zugleich ein „Verwirklichen“ und „Ent- 
wirklichen“, denn jedes Wirken ist „wirkende Bedingung für eine 
Wirkung sein“, jede Wirkung aber ist eine Veränderung, und in jeder 
Veränderung gewinnt ein Einzelwesen besondere Bestimmtheit und ver- 
liert andere besondere Bestimmtheit, in jeder Veränderung findet sich 
also „Gewinn“ und „Verlust“. Vom „Verwirklichen“ unterscheidet sich 
aber das „Ermöglichen“. „Eine Wirkung ermöglichen“ ist keines- 
wegs: „Wirkende Bedingung für jene Wirkung sein“, sondern „wir- 
kende Bedingung dafür sein, daß ein besonderes Einzelwesen ein All- 
gemeines gewinnt, welches als grundlegende Bedingung für jene 
Wirkung in Betracht kommt“. Beim „Etwas ermöglichen“ stehen stets 
zwei besondere Wirkungen in Frage, nämlich eine Wirkung, welche 
bewirkt wird und eine andere Wirkung, welche in jener ersten 
Wirkung ermöglicht wird, Jedes „Ermöglichen“ ist also allerdings 
auch ein „Bewirken“, nämlich ein Bewirken der „Ermöglichungs- 
Wirkung“, nicht aber ein Bewirken der „ermöglichten Wirkung“. 
Erfährt z. B. ein Stein durch einen Stoß eine Ortsveränderung als 
Wirkung derart, daß er nunmehr dem Wirken der Sonnenstrahlen aus- 
gesetzt ist und erwärmt wird, so bewirkt jener Stoß die „Ermög- 
lichungswirkung“, nämlich „Ortsveränderung“, aber er bewirkt nicht die 
„ermöglichte Wirkung“, nämlich „Erwärmung“, welche vielmehr durch 
die Sonnenstrahlen bewirkt wird. „Ermöglichen“ kann wieder entweder 
ein „unmittelbares Ermöglichen“ oder ein „mittelbares Er- 
möglichen“ sein, je nachdem ob in der Ermöglichungs-Wirkung ein 
Allgemeines als unmittelbare oder als mittelbare grundlegende Bedingung 
für eine besondere Wirkung gewonnen wird. Wie vom „Verwirk- 
L. Kapitel.
	        
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