368 ur ruUNVI, Kapitel.
aicht, ich weiß es eigentlich nicht, ich tue es nur aus Gewohnheit‘, Dieses
„Ich weiß nicht“ bringt aber zum Ausdrucke, daß sich der Wirkende
in den gleichartigen Wirkensfällen keines identischen Wollens und über-
haupt keines Wollens bewußt ist, daß er also meint, jeder dieser Fälle
stelle einen besonderen Fall eines und desselben identischen „Trieb-
wirkens‘ dar. „Triebwirken‘ ist aber „unbewußtes‘“‘ Wirken der
Seele auf den Leib kraft einer ihr zugehörigen zuständlichen Bestimmt-
heit, d. h. solches Wirken der Seele auf ihren Leib, dessen sich die
Seele nicht „als eigenens gegenwärtigens Wirken kraft besonderen
ihr zugehörigen Seelischens‘“ bewußt ist, um welches sie vielmehr erst,
nachdem die Wirkung vorliegt, als „ihr‘‘ Wirken wissen kann. In
allen Fällen nun, da jemand meint, er „tue Etwas aus Gewohnheit“,
meint er, daß ihm Fälle eines und desselben identisch begründeten
„Triebwirkens‘“ zugehören. Sagt also jemand: „Ich gehe aus Gewohn-
heit täglich um 1!/,9 Uhr aus“, so meint er, daß sein tägliches Wissen,
„es sei 1,9 Uhr“, ihm stets eine und dieselbe, in ihrer Besonderheit
anbestimmte Unlust wirke und diese Unlust das „Treibende‘ (die
wirkende Bedingung) in den gleichartigen Wirkensfällen abgebe, In
solchem Falle sprechen wir von einer „Triebwirkenswiederholung“,
da eigentlich kein „Tun“ und keine „Handlungen“ vorliegen, der
Wirkende auch kein „Ziel“ und keinen „Zweck“ seines Wirkens an-
zugeben vermag. Im dritten Antwortfalle schließlich weiß der Redende
überhaupt keine identische wirkende Bedingung aller gleichartigen
Wirkensfälle anzugeben, er weiß vielmehr, daß in jeder dieser nur
hinsichtlich der leiblichen Wirkungen gleichartigen Wirkens-
fälle sich je verschiedenes Wollen als wirkende Bedingung findet,
welche Verschiedenheit der wirkenden Bedingungen Anlaß zum
Gebrauche des Wortes „Zufall“ wird. Im ersten unserer Fälle ist
nämlich auch der Vorsatz vorhanden, täglich um 1/29 Uhr auszugehen,
so daß die Wirkenswiederholung selbst in einem Vorsatze „beab-
sichtigt‘“ ist, Im zweiten unserer Fälle ist allerdings solche Absicht
nicht vorhanden, aber immerhin wenigstens eine identische wirkende
Bedingung, während im dritten unserer Fälle nicht einmal eine solche
identische wirkende Bedingung vorhanden ist, So kann denn jemand,
der gefragt wird, warum er täglich um !/9 Uhr ausgehe, antworten:
„Das ist nur Zufall, vorgestern wollte ich um 9 Uhr auf der Bahn
sein, gestern wollte ich einen Spaziergang machen und heute hat mich
jemand um 149 Uhr beim Haustor erwartet‘, wobei gemeint ist, daß
keine Absicht einer Wirkenswiederholung bestand. In diesem
Äritten Falle sprechen wir nun von „Handlungs-Wiederholung
Kraft verschiedenen Wollens‘.
Das Wort „Gewohnheit“ kann aber nur hinsichtlich einer „Trieb-
wirkenswiederholung‘“ gebraucht werden. Wenn man das Gegebene