Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

368 ur ruUNVI, Kapitel. 
aicht, ich weiß es eigentlich nicht, ich tue es nur aus Gewohnheit‘, Dieses 
„Ich weiß nicht“ bringt aber zum Ausdrucke, daß sich der Wirkende 
in den gleichartigen Wirkensfällen keines identischen Wollens und über- 
haupt keines Wollens bewußt ist, daß er also meint, jeder dieser Fälle 
stelle einen besonderen Fall eines und desselben identischen „Trieb- 
wirkens‘ dar. „Triebwirken‘ ist aber „unbewußtes‘“‘ Wirken der 
Seele auf den Leib kraft einer ihr zugehörigen zuständlichen Bestimmt- 
heit, d. h. solches Wirken der Seele auf ihren Leib, dessen sich die 
Seele nicht „als eigenens gegenwärtigens Wirken kraft besonderen 
ihr zugehörigen Seelischens‘“ bewußt ist, um welches sie vielmehr erst, 
nachdem die Wirkung vorliegt, als „ihr‘‘ Wirken wissen kann. In 
allen Fällen nun, da jemand meint, er „tue Etwas aus Gewohnheit“, 
meint er, daß ihm Fälle eines und desselben identisch begründeten 
„Triebwirkens‘“ zugehören. Sagt also jemand: „Ich gehe aus Gewohn- 
heit täglich um 1!/,9 Uhr aus“, so meint er, daß sein tägliches Wissen, 
„es sei 1,9 Uhr“, ihm stets eine und dieselbe, in ihrer Besonderheit 
anbestimmte Unlust wirke und diese Unlust das „Treibende‘ (die 
wirkende Bedingung) in den gleichartigen Wirkensfällen abgebe, In 
solchem Falle sprechen wir von einer „Triebwirkenswiederholung“, 
da eigentlich kein „Tun“ und keine „Handlungen“ vorliegen, der 
Wirkende auch kein „Ziel“ und keinen „Zweck“ seines Wirkens an- 
zugeben vermag. Im dritten Antwortfalle schließlich weiß der Redende 
überhaupt keine identische wirkende Bedingung aller gleichartigen 
Wirkensfälle anzugeben, er weiß vielmehr, daß in jeder dieser nur 
hinsichtlich der leiblichen Wirkungen gleichartigen Wirkens- 
fälle sich je verschiedenes Wollen als wirkende Bedingung findet, 
welche Verschiedenheit der wirkenden Bedingungen Anlaß zum 
Gebrauche des Wortes „Zufall“ wird. Im ersten unserer Fälle ist 
nämlich auch der Vorsatz vorhanden, täglich um 1/29 Uhr auszugehen, 
so daß die Wirkenswiederholung selbst in einem Vorsatze „beab- 
sichtigt‘“ ist, Im zweiten unserer Fälle ist allerdings solche Absicht 
nicht vorhanden, aber immerhin wenigstens eine identische wirkende 
Bedingung, während im dritten unserer Fälle nicht einmal eine solche 
identische wirkende Bedingung vorhanden ist, So kann denn jemand, 
der gefragt wird, warum er täglich um !/9 Uhr ausgehe, antworten: 
„Das ist nur Zufall, vorgestern wollte ich um 9 Uhr auf der Bahn 
sein, gestern wollte ich einen Spaziergang machen und heute hat mich 
jemand um 149 Uhr beim Haustor erwartet‘, wobei gemeint ist, daß 
keine Absicht einer Wirkenswiederholung bestand. In diesem 
Äritten Falle sprechen wir nun von „Handlungs-Wiederholung 
Kraft verschiedenen Wollens‘. 
Das Wort „Gewohnheit“ kann aber nur hinsichtlich einer „Trieb- 
wirkenswiederholung‘“ gebraucht werden. Wenn man das Gegebene
	        
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