Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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“IL Kapitel, 
Lungs-Empfänger“ ist der „In Aussicht-Stellungs-Adressat“, sobald 
ihm der Glaube zugehörig geworden ist, daß ihm Etwas in Aussicht 
gestellt wurde, „In Aussicht-Stellungs-Gläubiger“ ist der „In 
Aussicht-Stellungs-Adressat“, sobald ihm der behauptete Gedanke, ein 
besonderes Ereignis werde eintreten, zugehörig geworden ist, „in Aus- 
sicht Gestelltes“ ist jenes Ereignis, dessen künftiger Eintritt be- 
hauptet wird. „Günstige In Aussicht-Stellung“ ist die Behaup- 
ung des Gedankens, daß ein Ereignis eintreten werde, durch welches 
der den Behauptungs-Adressaten betreffende Interessen gesamtzustand 
verbessert werden wird, „Ungünstige In Aussicht- Stellung“ 
ist die Behauptung des Gedankens, daß ein Ereignis eintreten werde, 
durch welches der den Behauptungs-Adressaten betreffende Interessen- 
gesamtzustand verschlechtert werden wird. „Eigen-Verhalten-In 
Aussicht-Stellung“ nennen wir jede Behauptung, mit welcher be- 
hauptet wird, daß sich der Behauptende in besonderer Weise verhalten 
werde, Die „Eigen-Verhalten-In Aussicht-Stellung“ ist entweder eine 
‚günstige Eigen-Verhalten-In Aussicht-Stellung“ oder eine 
„ungünstige Eigen-Verhalten-In Aussicht-Stellung“, Von 
der „Eigen-Verhalten-In Aussicht-Stellung“ unterscheidet sich die „In 
Aussicht-Stellung durch eigenes Verhalten bedingten 
Ereignisses‘, eine Behauptung des Gedankens, daß ein besonderes 
Ereignis eintreten wird, für welches in einem eigenen Verhalten die 
Bedingung liegt. Solche In Aussicht-Stellung ist entweder eine ‚In 
Aussicht-Stellung durch eigenes Verhalten bedingten 
günstigen Ereignisses‘ oder eine „In Aussicht-Stellung 
durch eigenes Verhalten bedingten ungünstigen Ereig- 
nisses‘“. Nun ist aber keineswegs jede ‚,In Aussicht-Stellun g durch 
eigenes Verhalten bedingten Ereignisses‘‘ eine „Eigen-Verhalten-In 
Aussicht-Stellung‘“, d. h. eine Behauptung, daß der Behauptende sich in 
besonderer Weise verhalten werde. Es gibt nämlich Fälle, in welchen 
jemand in besonderem Zeitpunkte behauptet, daß künfti g ein Ereignis 
eintreten werde, welches durch sein vergangenes bzw. gegen- 
wärtiges Verhalten bedingt sein wird. Wir müssen also die „In 
Aussicht-Stellung durch künftiges eigenes Verhalten 
vdedingten Ereignisses“ von der „In Aussicht-Stellung durch 
vergangenes bzw. gegenwärtiges eigenes Verhalten be- 
dingten Ereignisses‘ unterscheiden. Eine „In Aussicht-Stellung 
durch vergangenes Eigen-Verhalten bedingten Ereignisses“ liegt z. B. 
vor, wenn ein Arzt, nachdem er dem Patienten eine besondere In- 
jektion gemacht hat, sagt: „Der Schmerz wird bald aufhören“, eine 
„In Aussicht-Stellung durch gegenwärtiges Eigen-Verhalten bedingten 
Ereignisses‘ liegt z. B. vor, wenn A, während er ein an den .C ge- 
richtetes Glockensignal gibt, z. B. sagt: „C wird gleich kommen‘‘. Die
	        
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