Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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= VIII. Kapitel. 
„Mehrere an einen Adressaten gerichtete unselbständige Verhalten- 
Werbungen“ liegen vor, wenn eine und dieselbe Verhalten-Werbung 
von mehreren Werbern an einen und denselben Adressaten gerichtet 
wird und jeder der Werber weiß, daß seine Verhalten-Werbung nur 
als eine mit den anderen Verhalten-Werbungen wirkende Bedingung 
besonderes Verhalten des Adressaten veranlassen wird. Jede „unselb- 
ständige Verhalten- Werbung“ können wir auch eine „Verhalten- 
Mit-Werbung‘“ nennen, und jede ‚„Verhalten-Mit-Werbung“ hat als 
wirkende Bedingung ein Wollen besonderer Seele, durch eine besondere 
Verhalten-Werbung die mit-wirkende Bedingung dafür abzugeben, 
daß dem Adressaten ein besonderer Verhalten-Seelenaugenblick zuge- 
hörig wird, für dessen Gewinn durch jenen Adressaten auf jenes Ver- 
halten des Adressaten gerichtete Verhalten-Werbungen anderer Menschen 
die anderen mit-wirkenden Bedingungen abgeben werden. Jeder „un- 
selbständige Verhalten-Werber“ („Verhalten-Mit-Werber“) 
weiß in seinem „Seelenaugenblicke unselbständiger Ver- 
halten-Werbung“, daß er nur Inhaber einer „unselbständigen 
Geltungs-Macht“ ist, also dem Adressaten seiner Verhalten-Werbung 
sin besonderer Verhalten-Seelenaugenblick nicht durch seine Werbung 
allein, sondern nur durch seine Werbung und andere gleichgerichtete 
Werbungen zugehörig gemacht werden kann. Da „Verhalten-Mitwerber“ 
an einen Adressaten stets Verhalten-Werbungen richten, die alle als 
mit-wirkende Bedingungen für ein und dasselbe Verhalten des Adres- 
saten gewollt sind, können wir das identische Allgemeine einer Gesamt- 
neit von Verhalten-Mit-Werbungen, mit welchen allen auf ein und das- 
selbe Verhalten des Adressaten dieser Verhalten-Mit-Werbungen gezielt 
wird, auch eine „Verhalten-Gesamt-Werbung“ („Gesamt-An- 
spruch“ oder „Gesamt-Antrag“) nennen. „Verhalten-Mit-Wer- 
ber-Gesamtheit“ („Gesamtheit unselbständiger Verhalten- 
Werber‘) nennen wir jede besondere Mehrheit von Menschen, welche 
an einen Adressaten eine „Verhalten-Gesamt-Werbung“ richtet, „Ver- 
halten-Gesamt-Werbungs-Adressaten‘“ nennen wir den Adres- 
satten jeder „Verhalten-Gesamt-Werbung“. Im Gegebenen finden sich 
zahlreiche Arten von ‚,Verhalten-Gesamt-Werbungen“ und zu einer 
„ Verhalten-Gesamt-Werbung“ kommt es immer dann, wenn mehrere 
Seelen den Gedanken haben, daß einer besonderen Seele nicht durch eine 
Verhalten-Werbung eines besonderen Werbers, sondern nur durch 
gleichgerichtete Verhalten-Werbungen mehrerer besonderer Verhalten- 
Werber ein besonderer Verhalten-Seelenaugenblick zugehörig gemacht 
werden kann. Die „Verhalten-Gesamt-Werbung“ ist aber nur eine be- 
sondere Art der „Gesamt-Behauptung“. Eine „Gesamt-Behaup- 
tung“ liegt immer vor, wenn mehrere Behauptende an einen und den- 
selben Adressaten Behauptungen richten, die alle auf ein und dieselbe
	        
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