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Körperschafts-Gesamtheit‘‘ gemeint ist. Indes ist die eingebürgerte Rede
von den „mehrstimmig entscheidenden Körperschafts-Gesamtheiten‘ un-
genau, da eben eine Gesamt-Behauptung, welche mit einer „innerhalb
einer Körperschafts-Gesamtheit entscheidenden Stimmen-Anzahl“, nicht
aber mit allen Stimmen der Genossen jener Körperschafts-Gesamtheit
aufgestellt wurde, keine Gesamt-Behauptung der Genossen der ein-
schließenden Körperschafts-Gesamtheit, sondern eine Gesamt-Be-
nauptung einer eingeschlossenen stellvertretenden Körper-
schafts-Gesamtheit darstellt. Sagt man z. B., daß eine besondere „gesetz-
gebende“ Körperschafts-Gesamtheit mit „Stimmenmehrheit“ ein beson-
deres Gesetz beschlossen habe, so hat diese Rede nur den Sinn, daß
zine besondere Anzahl von Genossen jener Körperschafts-Gesamtheit
mit Stell-Vertretungswirkung eine Gesamt-Behauptung aufgestellt hat.
Es ist eben nur Dichtung, wenn so gesprochen wird, als gebe es ein
besonderes Einzelwesen „Körperschafts-Person“, dessen „Wille“ bald durch
‚Einstimmigkeit“, bald durch „Mehrstimmigkeit“ der „Körperschafts-Mit-
glieder“ „erzeugt“, „gebildet“ wird, Dichtung oder eine bequem ab-
kürzende Redeweise, die bei gedankenlosem Gebrauche das Wissen um den
wahren Sachverhalt trübt. Daß man aber sowohl die Gesamt-Behauptung
einer besonderen Körperschafts-Gesamtheit, als auch die Gesamt-Be-
hauptung einer von jener Körperschafts-Gesamtheit eingeschlossenen
stellvertretenden Körperschafts-Gesamtheit eine Gesamt-Behauptung der
einschließenden Körperschafts-Gesamtheit nennt, also z. B. von einem
‚Gesetzesbeschlusse“ einer besonderen gesetzgebenden Kammer spricht,
obwohl nur eine besondere Anzahl von Mitgliedern jener Kammer „da-
für“ gestimmt, andere Mitglieder aber „dagegen“ gestimmt oder gar
aicht gestimmt haben, oder z. B. sagt, daß eine besondere Wahl-
Körperschafts-Gesamtheit jemanden zum Abgeordneten“ gewählt hat,
obwohl nur eine besondere Anzahl von Mitgliedern für jenen „jemand“
gestimmt hat, erklärt sich aus zwei Sachverhalten, die leicht den An-
schein erwecken, daß solche Reden nicht Dichtung oder bequeme Ab-
kürzung sind. Erstens nämlich ist eine „stellvertretende Körperschafts-
Gesamtheit einschließende Körperschafts-Gesamtheit‘“ gewöhnlich eine
hinsichtlich ihrer Zusammensetzung aus besonderen einzelnen Genossen
während eines besonderen Zeitraumes ständige Körperschaftsgesamt-
heit, es ist während dieses besonderen Zeitraumes nicht nur die Körper-
schafts-Gesamtheit durch eine besondere Zahl von Genossen bestimmt,
sondern es sind stets dieselben Seelen, aus welchen während dieses
Zeitraumes jene Körperschafts-Gesamtheit zusammengesetzt ist, Hin-
gegen ist während dieses Zeitraumes die eingeschlossene stellvertretende
Körperschafts-Gesamtheit nur durch eine besondere Zahl von Genossen
bestimmt, während es je verschiedene Genossen sein können, welche
während dieses Zeitraumes mit ihren der Zahl nach bestimmten Stimmen