Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 54 
Wenn wir nun jemandes besonderes tätiges Wirken als „richtig“ 
der als „unrichtig“ bestimmen, so bestimmen wir es stets in Beziehung 
zu. der Erfüllung von Gewolltem jenes Wollens, das in jenem tätigen 
Wirken die wirkende Bedingung abgibt, und zwar bestimmen wir ein 
besonderes tätiges Wirken als „richtig“, wenn die in ihm enthaltenen 
besonderen Allgemeinen als wirkende und grundlegende Bedingungen 
mit der Erfüllung des Gewollten jenes Wollens zusammengehören, hin- 
gegen als „unrichtig“, wenn die in ihm enthaltenen besonderen Allge- 
meinen die Erfüllung des Gewollten jenes Wollens ausschließen. Ist 
jemandes tätiges Wirken „richtig“, so gehört der durch sein Wollen 
bedingten Verkettung von Wirkenseinheiten die Richtlinie für die Ver- 
wirklichung des Gewollten jenes Wollens zu, ist hingegen jemandes 
tätiges Wirken „unrichtig“, so gehört der durch sein Wollen bedingten 
Verkettung von Wirkenseinheiten die Richtlinie für die Verwirklichung 
des Gewollten jenes Wollens nicht zu. Ob jemandes tätiges Wirken 
„richtig“ oder „unrichtig“ ist, kann ausschließlich in Beziehung zu der 
Erfüllung eines von ihm selbst Gewollten, niemals aber in Beziehung 
zum Gewollten anderer Seele bestimmt werden. Als erste wirkende 
Bedingung findet sich aber in jedem tätigen Wirken ein Wollen, und 
dieses Wollen kann wie jedes andere in besonderem tätigen Wirken 
vorfindbare Allgemeine entweder „richtig“ oder „unrichtig“ sein, „Richtig“ 
ist aber ein Wollen, wenn die in ihm „gewollte Richtung“ gerade die 
„Richtlinie“ „für“ jenes Wollen ist, „unrichtig“ ist ein Wollen, wenn die 
in ihm „gewollte Richtung“ nicht die „Richtlinie“ „für“ jenes Wollen 
ist, „Richtlinie für ein besonderes Wollen“ ist aber jene „iden- 
tisch begründete Richtung erfüllenden tätigen Wirkens“, in welcher sich 
als identisches Richtungsstück das identische Allgemeine solcher Wirkung 
findet, welche der Wollende durch andere Wirkungen herbeiführen will. 
Ein „Wollen“ ist also „unrichtig“, wenn der in ihm enthaltene Richtungs- 
gedanke „unwahr“ ist, wenn der Wollende eine besondere Richtung will, 
welche sich in der Welt überhaupt nicht finden kann, wenn er eine 
Richtung meint, in welcher einander in Wahrheit ausschließende 
besondere Richtungsstücke zusammengehören würden, wenn er somit 
besondere Wirkungen durch andere Wirkungen bewirken will, welche 
in Wahrheit mit den ersteren Wirkungen nicht zusammengehören. Wenn 
aber gefragt wird, ob ein besonderes Wollen ein „richtiges“ oder ein 
„unrichtiges“ Wollen ist, steht immer nur die „Wahrheit“ oder „Un- 
wahrheit“ des Richtungsgedankens im Wollen in Frage, nicht aber 
steht zur Frage, ob der Gedanke im Wollen ein hinsichtlich der „Macht“ 
des Wollenden „wahrer“ oder „unwahrer“ Gedanke ist, d. h. ob die 
Annahme des Wollenden, daß gegenwärtig die für die Erfüllung seines 
Gewollten als grundlegende Bedingungen in Betracht kommenden All- 
Zemeinen in der Welt vorhanden sind, „wahr“ oder „unwahr“ („irrig“)
	        
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