Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft. 563 
stellt, also jedes identische Allgemeine, das in Einheit mit besonderndem 
Allgemeinem besonderem Kinzelwesen zugehörig als grundlegende Be- 
dingung dafür in Betracht kommt, daß besondere Seele durch besondere 
eigene Leistung Lust gewinne. Wir haben auch bereits dargelegt, daß 
jeder verwirklichte Leistungs-Grundlage-Wert entweder eine „Brauch- 
barkeit“ oder eine „Verfügbarkeit“ darstellt. Da nun jede besondere 
„Macht“ aus besonderen verwirklichten Leistungs-Grundlage-Werten, so- 
mit aus „Brauchbarkeiten“ und aus „Verfügbarkeiten“ besteht, können 
wir auch sagen, daß jede „Wirtschaft“ eine absichtliche Verwirk- 
lichung eines Allgemeinens, das als Grund einer Macht des Beab- 
sichtigenden in Betracht kommt, darstellt, welche mit einer Ent- 
wirklichung eines Allgemeinen, das als Grund einer Macht des 
Beabsichtigenden in Betracht kommt, verbunden ist, Es kann aber 
nicht gesagt werden, .daß jede „Wirtschaft“ eine absichtliche Ver- 
wirklichung von Macht darstellt, die mit in jener Absicht vorausgesehener 
Entwirklichung von Macht verbunden ist, da sich in besonderer „Wirt- 
schaft“ nicht bloß „Macht-Entwirklichung“ und „Macht- Verwirklichung“, 
sondern auch „Macht-Anwartschafts-Entwirklichung“ und „Macht-An- 
wartschafts- Verwirklichung“ oder auch „Macht-Anwartschafts-Entwirk- 
lichung“ und „Macht-Verwirklichung“ oder auch „Macht-Entwirklichung“ 
und „Macht-Anwartschafts- Verwirklichung“ finden kann. Als „Wirt- 
schaft“ kann nur besonderes Geschehen in Erfüllungs-Beziehung 
zu besonderem Wollen bestimmt werden, nicht aber ist irgendwelches 
Geschehen, dessen wirkende Bedingung nicht in einem durch das 
Geschehen erfüllten Wirtschafts-Wollen liegt, als „Wirtschaft“ zu be- 
trachten. Ein Geschehen ist niemals „an sich“ „Wirtschaft“, sondern 
eben lediglich in besonderer Beziehung zu besonderem Wollen besonderer 
Seele. „Wirtschafts-Zusammenhang“ nennen wir jedes Ge- 
schehen, in welchem sich an erster Stelle ein besonderes „Wirtschafts- 
Wollen“ und schließlich eine jenes „Wirtschafts-Wollen“ erfüllende 
„Wirtschaft“ findet, jeder „Wirtschafts-Zusammenhang“ schließt also 
eine „Wirtschaft“ ein. Es ist also „Psychologismus“, das Gegebene 
„Wirtschaft“ als „Seelisches“ („Psychisches“) bestimmen zu wollen, hin- 
gegen ist es „Naturalismus“, das Gegebene „Wirtschaft“ als „Ver- 
änderungen von Körpern“ (z. B. als „Güterumlauf“) bestimmen zu wollen, 
denn jeder „Wirtschafts-Zusammenhang“ ist ein Geschehen, in welchem 
sich an erster Stelle „Seelisches“, nämlich besonderes „Wollen“, findet, 
und „Wirtschaft“ kann nur in Beziehung zu solchem besonderen 
Wollen als seiner wirkenden Bedingung bestimmt werden. Ferner ist 
keineswegs jeder „Leistungs-Zusammenhang“ ein „Wirtschafts-Zusammen- 
hang“, sondern nur jener Leistungs-Zusammenhang, in welchem sich 
besonderes Wollen besonderer Seele erfüllende, mit Entwirklichung 
eines auf jene besondere Seele bezogenen Leistungs-Grundlage-Wertes 
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