Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft. 563
stellt, also jedes identische Allgemeine, das in Einheit mit besonderndem
Allgemeinem besonderem Kinzelwesen zugehörig als grundlegende Be-
dingung dafür in Betracht kommt, daß besondere Seele durch besondere
eigene Leistung Lust gewinne. Wir haben auch bereits dargelegt, daß
jeder verwirklichte Leistungs-Grundlage-Wert entweder eine „Brauch-
barkeit“ oder eine „Verfügbarkeit“ darstellt. Da nun jede besondere
„Macht“ aus besonderen verwirklichten Leistungs-Grundlage-Werten, so-
mit aus „Brauchbarkeiten“ und aus „Verfügbarkeiten“ besteht, können
wir auch sagen, daß jede „Wirtschaft“ eine absichtliche Verwirk-
lichung eines Allgemeinens, das als Grund einer Macht des Beab-
sichtigenden in Betracht kommt, darstellt, welche mit einer Ent-
wirklichung eines Allgemeinen, das als Grund einer Macht des
Beabsichtigenden in Betracht kommt, verbunden ist, Es kann aber
nicht gesagt werden, .daß jede „Wirtschaft“ eine absichtliche Ver-
wirklichung von Macht darstellt, die mit in jener Absicht vorausgesehener
Entwirklichung von Macht verbunden ist, da sich in besonderer „Wirt-
schaft“ nicht bloß „Macht-Entwirklichung“ und „Macht- Verwirklichung“,
sondern auch „Macht-Anwartschafts-Entwirklichung“ und „Macht-An-
wartschafts- Verwirklichung“ oder auch „Macht-Anwartschafts-Entwirk-
lichung“ und „Macht-Verwirklichung“ oder auch „Macht-Entwirklichung“
und „Macht-Anwartschafts- Verwirklichung“ finden kann. Als „Wirt-
schaft“ kann nur besonderes Geschehen in Erfüllungs-Beziehung
zu besonderem Wollen bestimmt werden, nicht aber ist irgendwelches
Geschehen, dessen wirkende Bedingung nicht in einem durch das
Geschehen erfüllten Wirtschafts-Wollen liegt, als „Wirtschaft“ zu be-
trachten. Ein Geschehen ist niemals „an sich“ „Wirtschaft“, sondern
eben lediglich in besonderer Beziehung zu besonderem Wollen besonderer
Seele. „Wirtschafts-Zusammenhang“ nennen wir jedes Ge-
schehen, in welchem sich an erster Stelle ein besonderes „Wirtschafts-
Wollen“ und schließlich eine jenes „Wirtschafts-Wollen“ erfüllende
„Wirtschaft“ findet, jeder „Wirtschafts-Zusammenhang“ schließt also
eine „Wirtschaft“ ein. Es ist also „Psychologismus“, das Gegebene
„Wirtschaft“ als „Seelisches“ („Psychisches“) bestimmen zu wollen, hin-
gegen ist es „Naturalismus“, das Gegebene „Wirtschaft“ als „Ver-
änderungen von Körpern“ (z. B. als „Güterumlauf“) bestimmen zu wollen,
denn jeder „Wirtschafts-Zusammenhang“ ist ein Geschehen, in welchem
sich an erster Stelle „Seelisches“, nämlich besonderes „Wollen“, findet,
und „Wirtschaft“ kann nur in Beziehung zu solchem besonderen
Wollen als seiner wirkenden Bedingung bestimmt werden. Ferner ist
keineswegs jeder „Leistungs-Zusammenhang“ ein „Wirtschafts-Zusammen-
hang“, sondern nur jener Leistungs-Zusammenhang, in welchem sich
besonderes Wollen besonderer Seele erfüllende, mit Entwirklichung
eines auf jene besondere Seele bezogenen Leistungs-Grundlage-Wertes
aß*