Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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1%. Kapitel. 
verbundene Verwirklichung eines auf jene besondere Seele be- 
zogenen anderen Leistungs-Grundlage-Wertes findet. Unzutreffend ist 
es daher, das „Wirtschafts-Wollen“ als „Wollen besonderer Mittel für 
besonderes Ziel“ zu bezeichnen, da in solchem Falle jedes Wollen ein 
‚Wirtschafts-Wollen“ wäre. Es wäre aber auch unzutreffend, als „Wirt- 
schafts-Wollen“ jedes Wollen zu bestimmen, in welchem die Entwirk- 
lichung eines auf den Wollenden bezogenen Wertes als Mittel für die 
Verwirklichung eines anderen auf den Wollenden bezogenen Wertes 
gedacht ist. Erstens nämlich ist jene Beziehung zwischen „Wert- 
entwirklichung“ und „Wertverwirklichung“, welche sich in jeder „Wirt- 
schaft“ findet, keine „Mittel-Ziel-Beziehung“. Denn zunächst kann 
„‚Entwirklichung“ nur in ungenauer Rede als „Mittel“ für „Verwirk- 
lichung“ bezeichnet werden, insoferne nämlich eine Entwirklichung sich 
in solcher Wirkung (als Veränderung) findet, welche mit der gleich- 
zeitig in ihr vorfindbaren Verwirklichung ein „Mittel“ für weitere 
Verwirklichung liefert. Ferner aber kann die in jeder „Wirtschaft“ vor- 
Ändliche „Verbundenheit“ von „Wertentwirklichung“ und „Wert- 
verwirklichung“ eine nicht weniger als sechsfach verschiedene Beziehung 
darstellen. Zunächst unterscheiden wir nämlich die „einreihige Wirt- 
schaft“ von der „zweireihigen Wirtschaft“. Eine „einreihige 
Wirtschaft“ liegt vor, wenn ein besonderes „Wirtschafts-Wollen“ die 
wirkende Bedingung für eine besondere, jenes Wollen erfüllende Ver- 
kettung von Wirkenseinheiten abgibt, in welcher sich sowohl die er- 
füllende Wertentwirklichung als auch die erfüllende Wertverwirklichung 
findet, Die „einreihige Wirtschaft“ ist wieder entweder a) eine „ein- 
reihige Wirtschaft mit vorangehender Wertentwirklichung‘, 
oder b) eine „einreihige Wirtschaft mit vorangehender Wert- 
verwirklichung“ oder c) eine „einreihige Wirtschaft mit 
gleichzeitiger Wertverwirklichung und Wertentwirk- 
lichung“. Im Falle a) ist „Wirtschaft“ eine Veränderungsreihe, 
in welcher sich zuerst eine Veränderung, die eine Wertentwirk- 
lichung zusammen mit Verwirklichung besonderen Allgemeinens 
darstellt, und dann Wertverwirklichung findet, und in solchem 
Falle kann in dem berührten uneigentlichen Sinn die Wertent- 
wirklichung als Mittel für die Wertverwirklichung bezeichnet werden. Im 
Falle b) ist „Wirtschaft“ eine Veränderungsreihe, in welcher sich zu- 
erst eine Veränderung, die eine Wertverwirklichung darstellt, und 
dann Wertentwirklichung findet. Im Falle c) ist „Wirtschaft“ 
eine Veränderung, in welcher sich zugleich „Wertentwirklichung“ 
und „Wertverwirklichung“ findet. Eine „zweireihige Wirtschaft“ liegt 
vor, wenn ein besonderes „Wirtschafts-Wollen“ die wirkende Bedingung 
für zwei besondere jenes Wollen erfüllende Verkettungen von Wirkens- 
einheiten abgibt, deren eine eine „Abzweigung“ der anderen darstellt.
	        
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