Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

— Staats-Gesellschaft Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft. 569 
schafts-Ermöglichungs-Seelenaugenblick“, also ein Verhalten-Seelen- 
augenblick, in welchem auf die Ermöglichung künftiger Wirtschaft gezielt 
wird, kann auch überdies selbst ein „Wirtschafts-Seelenaugenblick“ sein. 
Als „auf Wirtschaft gerichteten Verhalten-Werbung- 
Seelenaugenblick“ bezeichnen wir jeden Verhalten-Werbung-Seelen- 
augenblick, in welchem jemand darauf zielt, durch die Verhalten-Werbung- 
Erfüllung des Adressaten einen Wirtschafts-Erfolg herbeizuführen. Jener, 
der eine auf Wirtschaft gerichtete Verhalten-Werbung erfüllt, hat keine 
„Wirtschafts-A’bsicht“ oder doch nicht die Wirtschafts-Absicht des Werbers, 
er muß gar nicht wissen, daß die von ihm erfüllte Verhalten-Werbung 
auf „Wirtschaft“ gerichtet war, er ist, wie wir auch sagen können, nicht 
„Wirtschafter“, sondern „Wirtschafts-Vollzieher“, sein Handeln 
ist kein „Wirtschaften“, sondern ein „Handeln mit Ander-Wirt- 
schafts-Erfolg“. Jene Wirtschaft, welche sich kraft jemandes Ver- 
halten-Werbung und der Entsprechung zu jener Verhalten-Werbung 
ergibt, können wir eine „Gesellschafts- Wirtschaft“ („gesellschaft- 
liche Wirtschaft“) nennen, mit welcher Rede ein „Wirtschaft“ darstellendes 
Geschehen gemeint ist, welches sich kraft eines besonderen Vergesellschaf- 
tungs-Zusammenhanges zweier Seelen ergibt. Der „Gesellschafts-Wirt- 
schafts-Zusammenhang“ („gesellschaftliche Wirtschafts-Zusammen- 
hang“) ist also stets solches Geschehen, in welchem sich zunächst ein Ver- 
gesellschaftungs-Zusammenhang und dann eine durch jenen Vergesell- 
schaftungs-Zusammenhang bedingte Wirtschaft findet. Keineswegs aber ist 
der „Gesellschafts- Wirtschafts-Zusammenhang“ ein Wirtschafts-Zusammen- 
hang, in welchem sich an erster Stelle das Wollen einer Überseele „Gesell- 
schaft“ („Volk“, „Nation“ usw.) findet, denn solche Überseele gibt es nicht. 
„Wirtschafts-Gesellschaft“ nennen wir jede „Gesellschaft“, 
welche dadurch begründet ist, daß entweder der einen oder der anderen 
Seele ein Verhalten - Seelenaugenblick zugehört, in welchem sie auf 
„Wirtschaft“ zielt — „einseitige Wirtschafts-Gesellschaft“ — 
oder daß beiden Seelen Verhalten - Seelenaugenblicke zugehören, in 
welchen sie auf „Wirtschaft“ zielen — „z weise itige Wirtschafts- 
Gesellschaft“, Wird aber von „gesellschaftlicher Wirtschaft“ ge- 
sprochen, so denkt man gewöhnlich an eine besondere „zweiseitige 
Wirtschafts-Gesellschaft“, nämlich an die „Tausch-Wirtschafts-Ge- 
sellschaft“, und zwar wieder an eine „pflichtfreie Tausch-Wirt- 
schafts-Gesellschaft“, welche in besonderem „Anbot-Seelenaugen- 
blicke“ und besonderem „ Anbot-Annahme-Seelenaugenblicke“ begründet 
ist. Im Wesen der , Gesellschafts-Wirtschaft“ liegt es aber nicht, daß 
sie eine „freie Wirtschaft“, also eine „Wirtschaft kraft freier Vergesell- 
schaftung“ darstellt und die letztlich in den politischen Postulaten des 
Liberalismus begründete Einstellung des Blickes auf die „freie Wirt- 
schaft“ hat hinsichlich der Erkenntnis des Wesens der Gegebenen „Wirt-
	        
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