— Staats-Gesellschaft Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft. 569
schafts-Ermöglichungs-Seelenaugenblick“, also ein Verhalten-Seelen-
augenblick, in welchem auf die Ermöglichung künftiger Wirtschaft gezielt
wird, kann auch überdies selbst ein „Wirtschafts-Seelenaugenblick“ sein.
Als „auf Wirtschaft gerichteten Verhalten-Werbung-
Seelenaugenblick“ bezeichnen wir jeden Verhalten-Werbung-Seelen-
augenblick, in welchem jemand darauf zielt, durch die Verhalten-Werbung-
Erfüllung des Adressaten einen Wirtschafts-Erfolg herbeizuführen. Jener,
der eine auf Wirtschaft gerichtete Verhalten-Werbung erfüllt, hat keine
„Wirtschafts-A’bsicht“ oder doch nicht die Wirtschafts-Absicht des Werbers,
er muß gar nicht wissen, daß die von ihm erfüllte Verhalten-Werbung
auf „Wirtschaft“ gerichtet war, er ist, wie wir auch sagen können, nicht
„Wirtschafter“, sondern „Wirtschafts-Vollzieher“, sein Handeln
ist kein „Wirtschaften“, sondern ein „Handeln mit Ander-Wirt-
schafts-Erfolg“. Jene Wirtschaft, welche sich kraft jemandes Ver-
halten-Werbung und der Entsprechung zu jener Verhalten-Werbung
ergibt, können wir eine „Gesellschafts- Wirtschaft“ („gesellschaft-
liche Wirtschaft“) nennen, mit welcher Rede ein „Wirtschaft“ darstellendes
Geschehen gemeint ist, welches sich kraft eines besonderen Vergesellschaf-
tungs-Zusammenhanges zweier Seelen ergibt. Der „Gesellschafts-Wirt-
schafts-Zusammenhang“ („gesellschaftliche Wirtschafts-Zusammen-
hang“) ist also stets solches Geschehen, in welchem sich zunächst ein Ver-
gesellschaftungs-Zusammenhang und dann eine durch jenen Vergesell-
schaftungs-Zusammenhang bedingte Wirtschaft findet. Keineswegs aber ist
der „Gesellschafts- Wirtschafts-Zusammenhang“ ein Wirtschafts-Zusammen-
hang, in welchem sich an erster Stelle das Wollen einer Überseele „Gesell-
schaft“ („Volk“, „Nation“ usw.) findet, denn solche Überseele gibt es nicht.
„Wirtschafts-Gesellschaft“ nennen wir jede „Gesellschaft“,
welche dadurch begründet ist, daß entweder der einen oder der anderen
Seele ein Verhalten - Seelenaugenblick zugehört, in welchem sie auf
„Wirtschaft“ zielt — „einseitige Wirtschafts-Gesellschaft“ —
oder daß beiden Seelen Verhalten - Seelenaugenblicke zugehören, in
welchen sie auf „Wirtschaft“ zielen — „z weise itige Wirtschafts-
Gesellschaft“, Wird aber von „gesellschaftlicher Wirtschaft“ ge-
sprochen, so denkt man gewöhnlich an eine besondere „zweiseitige
Wirtschafts-Gesellschaft“, nämlich an die „Tausch-Wirtschafts-Ge-
sellschaft“, und zwar wieder an eine „pflichtfreie Tausch-Wirt-
schafts-Gesellschaft“, welche in besonderem „Anbot-Seelenaugen-
blicke“ und besonderem „ Anbot-Annahme-Seelenaugenblicke“ begründet
ist. Im Wesen der , Gesellschafts-Wirtschaft“ liegt es aber nicht, daß
sie eine „freie Wirtschaft“, also eine „Wirtschaft kraft freier Vergesell-
schaftung“ darstellt und die letztlich in den politischen Postulaten des
Liberalismus begründete Einstellung des Blickes auf die „freie Wirt-
schaft“ hat hinsichlich der Erkenntnis des Wesens der Gegebenen „Wirt-