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Grundwissenschaft und‘ Gesellschaftswissenschaft. 47
zugehören kann. Worte auf „schaft“, die Allgemeines bezeichnen, das
einem KEinzelwesen zugehören kann, sind z. B. „Eigenschaft“
(= „Seelisches oder Körperliches, das als Bedingung mit besonderer
Wirkung zusammengehört“), „Wissenschaft“ (= „Wissen, das als
Wirkungsgewinn mit besonderer Betätigung als seiner wirkenden Be-
dingung zusammengehört“), „Bereitschaft“ (= „besonderes Seelisches
oder Körperliches, das als Wirkungsgewinn mit Vorbereitung als seiner
wirkenden Bedingung zusammengehört“), „Botschaft“ (== „besondere
Tätigkeit“), „Bürgschaft“ (= „besondere Lage“) usw. usw. Worte
auf „schaft“, die hingegen Beziehungen, also Allgemeines, das nur
mehreren Einzelwesen zugehören kann, bezeichnen, sind z. B. „Nach-
barschaft“ (= „besondere räumliche Beziehung“), „Vaterschaft“
und „Mutterschaft“ (== „besondere Leiberbeziehung, die von seiten
des wirkenden Leibes bezeichnet wird“), „Kindschaft“ (= „besondere
Leiberbeziehung, die von seiten des gewirkten Leibes bezeichnet wird“),
„Freundschaft“ und „Feindschaft“ (== „besondere Seelenbeziehung‘“),
„Führerschaft“ und „Gefolgschaft“ (== „besondere Beziehung kraft je
besonderen Tuns“), „Gemeinschaft“, „Gesellschaft“ u, a. Die Worte
auf „schaft“, mit welchen besondere Beziehungen, die besonderen Einzel-
wesen zugehören können, bezeichnet werden, treffen also durchweg solche
Beziehungen, welche „besondere Mehrheiten von Einzelwesen bestim-
mende Beziehungen“ sein können, und einige dieser Worte haben auch
den Sinn angenommen, daß mit ihnen nicht bloß die eine besondere
Mehrheit bestimmende Beziehung, sondern auch die durch solche
Beziehung bestimmte Mehrheit bezeichnet wird. Spricht man z. B.
von der „Beamtenschaft“, „Bürgerschaft“, „Judenschaft“
uSW., So meint man gewöhnlich nicht eine zwischen den Mehrheits-
einzelnen bestehende Beziehung der „Gleichheit“, sondern die Mehr-
heit (mehreren Einzelnen) selbst, und auch mit den Worten „Gemein-
schaft“ und „Gesellschaft“ wird bald besondere Beziehung, bald durch
jene besondere Beziehung bestimmte Mehrheit gemeint. Indes empfiehlt
es sich nicht, mit Worten auf „Schaft“, welche besondere Beziehungen
zwischen Einzelwesen bezeichnen, auch die durch solche Beziehungen
bestimmten Mehrheiten zu bezeichnen, da solcher Bezeichnungssinn auch
im gewöhnlichen Sprachgebrauche doch nur eine Ausnahme darstellt
und z. B, stets von „Gemeinschaft“ und „Gesellschaft“ gesprochen wird,
die „zwischen“ besonderen Menschen besteht, aus welcher Rede klar
wird, daß man eigentlich mit jenen Worten besondere Beziehung meint,
wie auch etwa mit den Worten „Freundschaft“ und „Feindschaft“, nur
nebenbei aber jene Menschen, denen „Gemeinschaft“ oder „Gesellschaft“
Zugehört.
„Allgemeine Gesellschaftswissenschaft“ nennen wir nun jene
Wissenschaft, in welcher jene Allgemeinen, durch welche die Beziehung