Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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Grundwissenschaft und‘ Gesellschaftswissenschaft. 47 
zugehören kann. Worte auf „schaft“, die Allgemeines bezeichnen, das 
einem KEinzelwesen zugehören kann, sind z. B. „Eigenschaft“ 
(= „Seelisches oder Körperliches, das als Bedingung mit besonderer 
Wirkung zusammengehört“), „Wissenschaft“ (= „Wissen, das als 
Wirkungsgewinn mit besonderer Betätigung als seiner wirkenden Be- 
dingung zusammengehört“), „Bereitschaft“ (= „besonderes Seelisches 
oder Körperliches, das als Wirkungsgewinn mit Vorbereitung als seiner 
wirkenden Bedingung zusammengehört“), „Botschaft“ (== „besondere 
Tätigkeit“), „Bürgschaft“ (= „besondere Lage“) usw. usw. Worte 
auf „schaft“, die hingegen Beziehungen, also Allgemeines, das nur 
mehreren Einzelwesen zugehören kann, bezeichnen, sind z. B. „Nach- 
barschaft“ (= „besondere räumliche Beziehung“), „Vaterschaft“ 
und „Mutterschaft“ (== „besondere Leiberbeziehung, die von seiten 
des wirkenden Leibes bezeichnet wird“), „Kindschaft“ (= „besondere 
Leiberbeziehung, die von seiten des gewirkten Leibes bezeichnet wird“), 
„Freundschaft“ und „Feindschaft“ (== „besondere Seelenbeziehung‘“), 
„Führerschaft“ und „Gefolgschaft“ (== „besondere Beziehung kraft je 
besonderen Tuns“), „Gemeinschaft“, „Gesellschaft“ u, a. Die Worte 
auf „schaft“, mit welchen besondere Beziehungen, die besonderen Einzel- 
wesen zugehören können, bezeichnet werden, treffen also durchweg solche 
Beziehungen, welche „besondere Mehrheiten von Einzelwesen bestim- 
mende Beziehungen“ sein können, und einige dieser Worte haben auch 
den Sinn angenommen, daß mit ihnen nicht bloß die eine besondere 
Mehrheit bestimmende Beziehung, sondern auch die durch solche 
Beziehung bestimmte Mehrheit bezeichnet wird. Spricht man z. B. 
von der „Beamtenschaft“, „Bürgerschaft“, „Judenschaft“ 
uSW., So meint man gewöhnlich nicht eine zwischen den Mehrheits- 
einzelnen bestehende Beziehung der „Gleichheit“, sondern die Mehr- 
heit (mehreren Einzelnen) selbst, und auch mit den Worten „Gemein- 
schaft“ und „Gesellschaft“ wird bald besondere Beziehung, bald durch 
jene besondere Beziehung bestimmte Mehrheit gemeint. Indes empfiehlt 
es sich nicht, mit Worten auf „Schaft“, welche besondere Beziehungen 
zwischen Einzelwesen bezeichnen, auch die durch solche Beziehungen 
bestimmten Mehrheiten zu bezeichnen, da solcher Bezeichnungssinn auch 
im gewöhnlichen Sprachgebrauche doch nur eine Ausnahme darstellt 
und z. B, stets von „Gemeinschaft“ und „Gesellschaft“ gesprochen wird, 
die „zwischen“ besonderen Menschen besteht, aus welcher Rede klar 
wird, daß man eigentlich mit jenen Worten besondere Beziehung meint, 
wie auch etwa mit den Worten „Freundschaft“ und „Feindschaft“, nur 
nebenbei aber jene Menschen, denen „Gemeinschaft“ oder „Gesellschaft“ 
Zugehört. 
„Allgemeine Gesellschaftswissenschaft“ nennen wir nun jene 
Wissenschaft, in welcher jene Allgemeinen, durch welche die Beziehung
	        
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