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1. Kapitel.
„Gesellschaft“ begründet wird, durch ihr Wesen bestimmt werden, „Be-
sondere Gesellschaftswissenschaften“ nennen wir jene Wissen-
schaften, in welchen jene Allgemeinen durch besondernde Allgemeine be-
stimmt werden. Die „Allgemeine Gesellschaftswissenschaft“ kommt in
der „Allgemeinen Gesellschaftslehre“ zum Ausdrucke, die „Be-
sonderen Gesellschaftswissenschaften“ kommen in den „Be-
sonderen Gesellschaftslehren“ zum Ausdrucke. Sowohl die „All-
gemeine Gesellschaftswissenschaft“ als auch die „Besonderen Gesell-
schaftswissenschaften“ sind also Einheitswissenschaften von All-
gemeinen, sind Allgemeinwissenschaften. Da kein besonderndes
Allgemeines ohne sein identisches Allgemeines gewußt und bezeichnet
werden kann, ist es aber klar, daß keine besondere Gesellschaftswissen-
schaft, also z. B. nicht „Allgemeine Wissenschaft von der Staats-Gesell-
schaft“, „Allgemeine Wissenschaft von der Rechts-Gesellschaft“, „Al-
gemeine Wissenschaft von der Wirtschafts-Gesellschaft“, erfolgreich be-
trieben werden kann, bevor nicht die Aufgabe des Unternehmens einer
„Allgemeinen Gesellschaftswissenschaft“ gelöst ist. Von den „Gesell-
schafts-Allgemein-Wissenschaften“ unterscheiden sich aber die
„Gesellschafts-Einzig-Wissenschaften“, in welchen besondere
Einzelwesen durch ihnen zugehörige, besonders begründete Gesell-
schafts-Beziehungen bestimmt werden. Diese Wissenschaften sind nicht
Einheitswissenschaften von Allgemeinen, sondern Beziehungswissen-
wissenschaften von Einzelwesen, wenngleich nicht Wirkens-
beziehungswissenschaften, da „Gesellschaft“, wie sich zeigen wird, keine
Wirkensbeziehung darstellt. „Wirkensbeziehungswissenschaften‘“ („Ge-
schichtswissenschaften“, „Wirklichkeitswissenschaften‘“) sind aber die
„Vergesellschaftungswissenschaften“, da, wie sich zeigen wird,
„Vergesellschaftung“ solche Wirkung ist, in welcher „Gesellschaft“ ge-
stiftet wird. Schließlich nennen wir alle Wissenschaften, welche die
Grundlage für den Erfolg eines auf „Allgemeine Gesellschaftswissen-
schaft“ zielenden Unternehmens bieten, „Gesellschaftswissen-
schafts-Grundlage-Wissenschaften“. Solche Wissenschaften
sind z. B. jene von den Gegebenen „Wollen“, „Streben“ und „Macht“,
Daß nun die „Gesellschafts-Allgemein-Wissenschaften“ Einheits-
wissenschaften, hingegen die „Gesellschafts-Einzig-Wissenschaften“ Be-
ziehungswissenschaften sind, mag Befremden erwecken. Und in der
Tat sind eigentlich nur die letzteren Wissenschaften insoferne Gesell-
schaftswissenschaften, als sie stets mehrere Einzelwesen durch
ihnen in einmaliger Gegebenheit zugehörige Gesellschafts-Beziehung
bestimmen, die Beziehung „Gesellschaft“ also ihr logisches Prädikat aus-
macht, während die ersteren Wissenschaften Allgemeine, die „Gründe“
der Beziehung „Gesellschaft“ sein können, durch ihnen zugehöriges
Wesen oder durch. ihnen zugehörige Besonderheit bestimmen, die