Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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II. Kapitel. 
eine Seele zu besonderem Wünschen gelangen soll, muß ihr stets zu- 
nächst eine besondere Unlust zugehören, und sie gelangt dann von 
einem Seelenaugenblicke, dem eine Unlust, die auch im späteren „Wün- 
schen“ zu finden ist, aber noch nicht der „Gedanke im späteren Wün- 
schen“ zugehört, zu einem Seelenaugenblicke, dem jene Unlust und 
auch ein „Gedanke im Wünschen“ zugehört. In jedem einem besonderen 
Wünschen einer besonderen Seele unmittelbar vorangehenden Seelen- 
augenblicke finden wir nun neben jener Unlust, welche sich später im 
Wünschen findet, einen besonderen Gedanken, welchen wir, von einem 
besonderen Wünschen „nach rückwärts“ zu seinen Bedingungen blickend, 
den „besonderes Wünschen bedingenden Gedanken“ nennen, 
während wir die Unlust in jenem dem Wünschen unmittelbar voran- 
gehenden Seelenaugenblicke die „besonderes Wünschen be: 
dingende Unlust“ nennen. Den einem besonderen Wünschen un- 
mittelbar vorangehenden Seelenaugenblick nennen wir den „beson- 
deres Wünschen bedingenden Seelenaugenblick“ und die 
hm zugehörigen Bestimmtheiten die „besonderes Wünschen be- 
dingenden seelischen Bestimmtheiten“. 
In jedem Gedanken nun, der einem, einem besonderen Wünschen 
unmittelbar vorangehenden Seelenaugenblicke zugehört, ist eine solche 
Reihe von Veränderungen besonderen Einzelwesens (oder besonderer 
Einzelwesen) gedacht, in welcher sich die wirkende Bedingung dafür 
finden würde, daß der Denkende, unter Verbesserung des die eigene 
Seele betreffenden Interessengesamtzustandes, eine besondere Lust ge- 
winnt, also eine Veränderungsreihe, in welcher sich ein besonderer 
Wirkwert für den Denkenden finden würde. Ist nun eine besondere 
Seele von einem ein besonderes Wünschen bedingenden Seelenaugen- 
blicke zu jenem Wünschen gelangt, so verändert sie sich hin- 
sichtlich der Denkbestimmtheit, indem an Stelle des besonderes 
Wünschen bedingenden „Gedankens“ der „Gedanke in jenem be- 
sonderen Wünschen“ tritt. Allerdings ist es wahr, daß die Seele sich 
mit jeder Veränderung ganz verändert, da Lust oder Unlust einer 
Seele von dem gesamten Gegenständlichen des besonderen 
Seelenaugenblickes abhängen, so daß mit jeder Veränderung der Seele 
auch das ihr zugehörige Fühlen sich wenigstens hinsichtlich seiner 
‚Stärke“ ändert. Wir können aber, wenn wir die Veränderung einer 
Seele von dem besonderes Wünschen bedingenden Seelenaugenblicke 
zum „Wünschen“ betrachten, die „Stärkeveränderung“ der Unlust ohne 
Schaden außer acht lassen, weil es die Unlust an einem und 
demselben Gegenständlichen ist, welche beiden Seelenaugen- 
Slicken zugehört. Das nun, was die wünschende Seele gegenüber 
dem vorangegangenen Seelenaugenblicke gewonnen hat, zeigt sich 
darin. daß im „Gedanken im Wünschen“ jene Veränderungsreihe. welche
	        
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