Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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11. Kapitel. 
Sagen wir nun, daß ein besonderes Wünschen einer besonderen 
Seele möglich ist, so meinen wir stets eine „Möglichkeit“, welche darin 
besteht, daß jener besonderen Seele Allgemeines zugehört, 
welches als grundlegende Bedingung für solches Wünschen in Betracht 
kommt, und solche Aussage kann wieder einen dreifachen Sinn 
haben. Erstens nämlich kann gemeint sein, daß jener Seele bereits 
der als unmittelbare grundlegende Bedingung jenes Wünschens in Be- 
tracht kommende Lustgewinngedanke und ein Seelisches zugehört, 
welches als grundlegende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß sie 
kraft einer besonderen wirkenden Bedingung auch die noch fehlende 
Unlust als zweite in Betracht kommende Bedingung jenes Wünschens 
gewinne. In solchem Falle sprechen wir von einer „Wünschens- 
möglichkeit hinsichtlich der noch fehlenden bedingenden 
Unlust“. Zweitens kann gemeint sein, daß jener Seele bereits die 
als nächste seelische Bedingung jenes Wünschens in Betracht kommende 
Unlust und ein Seelisches zugehört, welches als grundlegende Bedingung 
dafür in Betracht kommt, daß sie kraft einer besonderen wirkenden 
Bedingung auch den noch fehlenden Lustgewinngedanken als zweite 
in Betracht kommende Bedingung jenes Wünschens gewinne. In solchem 
Falle sprechen wir von einer „Wünschensmöglichkeit hinsicht- 
lich des noch fehlenden Lustgewinngedankens“. Drittens 
schließlich kann gemeint sein, daß jener Seele zwei Seelische zugehören, 
von welchen das eine als grundlegende Bedingung dafür in Betracht 
kommt, daß sie kraft einer besonderen wirkenden Bedingung die noch 
fehlende, jenes besondere Wünschen bedingende Unlust gewinne, und 
von denen das andere als grundlegende Bedingung dafür in Betracht 
kommt, daß sie kraft einer anderen besonderen wirkenden Bedingung 
len noch fehlenden, jenes besondere Wünschen bedingenden Lust- 
gewinngedanken gewinne. In solchem Falle sprechen wir von einer 
„Wünschensmöglichkeit hinsichtlich der noch fehlenden 
Unlust und des noch fehlenden Lustgewinngedankens“. 
In der Aussage über eine besondere „Wünschensmöglichkeit“ ist aber 
jene besondere wirkende Bedingung, kraft welcher die besondere Seele 
eine noch fehlende Wünschensbedingung gewinnen kann, stets hinsicht- 
lich ihres „identischen Allgemeinen“, also als „besondere identische 
wirkende Bedingung“ gedacht, ohne daß ein Wissen darum zum Aus- 
drucke gelangt, ob es „möglich“ sei, daß jenes identische Allgemeine 
als wirkende Bedingung in der Welt gegeben sein wird. Die „un- 
mittelbare wirkende Bedingung“ dafür, daß eine Seele eine ihr noch 
fehlende Wünschensbedingung gewinnt, ist aber stets eine besondere 
Gehirnbestimmtheit, kraft welcher die Seele ein besonderes Seelisches 
gewinnt, und wir nennen solche noch fehlende Gehirnbestimmtheit, in 
Beziehung zu welcher als in Betracht kommende wirkende Bedingung
	        
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