Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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a, Kapitel. 
lich des Eintrittes eines künftigen Ereignisses darf nicht mit der „Un- 
wissenheit“ hinsichtlich des Eintrittes eines künftigen Ereignisses ver- 
wechselt werden. Mit dem Satze, daß jemand hinsichtlich des Eintrittes 
eines künftigen Ereignisses „unwissend“ ist, wird nämlich gesagt, daß 
ihm überhaupt kein Gedanke, dessen Gedachtes solches Ereignis ist, zu- 
gehört, hingegen wird mit dem Satze, daß jemand hinsichtlich des Ein- 
trittes eines künftigen Ereignisses „in Ungewißheit“ sei, gesagt, daß er 
wisse, er sei hinsichtlich der Gegebenheit der Bedingungen für den Ein- 
ritt jenes Ereignisses in der Welt teils wissend, teils unwissend. Ferner 
wird mit dem Satze, daß jemand hinsichtlich des Eintrittes eines künftigen 
Ereignisses „wissend“ sei, gesagt, daß ihm der Gedanke zugehöre, daß 
sämtliche Bedingungen für den Eintritt dieses Ereignisses in der Welt 
gegeben sind, hingegen wird mit dem Satze, daß jemand hinsichtlich 
des Eintrittes eines künftigen Ereignisses „in Gewißheit“ sei, gesagt, daß 
er wisse, er sei wissend, daß sämtliche Bedingungen für den Eintritt 
jenes Ereignisses gegeben sind. In der Aussage, daß ein künftiges Er- 
eignis „gewiß“ („zweifellos“) oder „ungewiß“ („zweifelhaft“) sei, ist also 
niemals jenes „Ereignis“ das logische Subjekt, sondern die eigene 
Seele, da sich auch an keinem Ereignisse etwas von „Gewißheit“ oder 
„Ungewißheit“ findet. Im „Zweifel“ sind aber auch stets zwei einander 
ausschließende, der Seele gegenwärtig nicht zugehörige Gedanken ge- 
wußt, weshalb man auch sagt, daß der Zweifelnde „zwischen zwei 
Gedanken schwankt“. Die „Ungewißheit“ hinsichtlich des Eintrittes 
eines künftigen Ereignisses darf auch nicht verwechselt werden mit dem 
„Wissen um die Möglichkeit eines Ereignisses“, Denn jener, der weiß, 
daß ein besonderes Ereignis „möglich“ ist, ist „gewiß“, daß jene All- 
gemeinen in der Welt gegeben sind, welche als grundlegende Be- 
dingungen für den Eintritt jenes Ereignisses in Betracht kommen, er 
befindet sich hinsichtlich jenes Gegebenen in keinem „Zweifel“. Wer 
aber „ungewiß“ ist, ob ein besonderes Ereignis eintreten wird, der weiß 
von allen in Betracht kommenden unmittelbaren und mittelbaren, wirken- 
den und grundlegenden Bedingungen jenes Ereignisses nur „einige“ als 
in der Welt gegeben, sein „Zweifel“ kann aber auch die „Möglichkeit“ 
jenes Ereignisses betreffen, während er wohl wissen kann, daß ein als 
wirkende Bedingung in Betracht kommendes Allgemeines in der Welt 
zegeben ist. Ein „Zweifel“ hinsichtlich des Eintrittes eines künftigen 
Ereignisses kann nun auf zweifache Weise „behoben“, „gelöst“, „ent- 
schieden“ werden, nämlich entweder dadurch, daß der Seele die „Ge- 
wißheit“ zugehörig wird, daß jenes Ereignis eintreten wird, daß also 
sämtliche Bedingungen für den Eintritt jenes Ereignisses in der Welt 
gegeben sind, bzw. dadurch, daß der Seele die „Gewißheit“ zugehörig 
wird, daß jenes Ereignis nicht eintreten wird, daß also sämtliche Be- 
dingungen für den Eintritt anderen Ereignisses in der Welt gegeben
	        
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