Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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II. Kapitel. 
„Wünschen, das von Bedingungen abhängt“. Da aber die 
Worte „unbedingtes Wünschen“ und „bedingtes Wünschen“ den An- 
schein erwecken, es handle sich um zwei Arten des Wünschens, emp- 
fiehlt es sich, jene Worte überhaupt zu streichen und den fraglichen 
Gegensatz durch die Worte „Wünschensgewißheit“ („gewisses 
Wünschen“) und „Wünschensungewißheit“ („ungewisses 
Wünschen“) zu bezeichnen. Jener, dem eine „Wünschensgewißheit“ 
zugehört, weiß entweder, daß ihm gegenwärtig besonderes Wünschen 
zugehört oder daß ihm künftig besonderes Wünschen zugehören wird, 
so daß auch, wenn „Gewißheit eigenen gegenwärtigen Wünschens“ 
vorliegt, einfach von „Wünschen“ gesprochen werden kann. Jener hin- 
gegen, dem eine „Wünschensungewißheit“ zugehört, weiß, daß es un- 
mittelbar möglich sei, daß ihm besonderes Wünschen zugehörig 
werde, daß er aber nicht wisse, ob sämtliche Bedingungen für den Ge- 
winn jenes Wünschens in der Welt gegeben sind. Es liegt also, wenn 
wir insbesondere von „gewissem gegenwärtigem Wünschen“ 
und „ungewissem Wünschen“ sprechen, ein Gegensatz zwischen 
einem „besonderen eigenen Wünschen“ und „besonderem 
Gedanken an eigenes besonderes Wünschen“ vor. Jener, 
der sagt, daß er Etwas „unbedingt“ wünsche, sagt, daß ihm jenes be- 
sondere Wünschen zugehört, jener aber, der sagt, daß er Etwas „be- 
dingt wünsche“, sagt, daß ihm jenes besondere Wünschen nicht zuge- 
hört, wohl aber der Gedanke, daß es ihm „vielleicht“ zugehören werde, 
Deshalb antwortet auch jener, der Etwas „unbedingt wünscht“, auf die 
Frage, ob er es wünsche, mit „Ja!“, hingegen jener, der Etwas „be- 
dingt“ wünscht, auf die gleiche Frage mit den Worten: „Ich weiß 
noch nicht“ oder „Das hängt noch von diesem oder jenem 
ab!“, Da nun das, wovon ein „bedingtes Wünschen“ noch „abhängig“ 
gewußt ist, stets in der Welt jenem Denkenden gegenwärtig nicht ge- 
gebene Bedingungen für den Eintritt solcher Ereignisreihe sind, in 
welcher die eigene Seele eine noch fehlende Bedingung jenes besonderen 
Wünschens und somit jenes Wünschen gewinnen würde, können wir 
in solchem Falle die „ausständige unmittelbare wirkende Bedingung“ 
die „ungewisse unmittelbare wirkende Bedingung“, hingegen 
jenes Ereignis, in welchem dem Gehirn solche Bestimmtheit zugehörig 
werden kann, das „ungewisse unmittelbare Ereignis“ nennen. 
Jene Ereignisse, auf welche das „ungewisse unmittelbare Ereignis“ folgen 
würde, in welchen also die „ungewissen mittelbaren wirkenden 
Bedingungen“ liegen würden, nennen wir die „ungewissen 
mittelbaren Ereignisse“ und die ganze Ereignisreihe, in welcher 
das ungewisse Wünschen gewonnen würde, die „ungewisse Er- 
egignisreihe“.
	        
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