Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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Il. Kapitel. 
änderung denken müßte, in welcher der Erfolg seines gewollten. Tuns 
ermöglicht würde. So würde jener, der um !/, 4 Uhr in dem um 4 Uhr 
oinlangenden Zug einsteigen „will“, als derart Wollender das Einlangen 
des Zuges als eine seinem Tun vorangehende, von ihm nicht abhängige, 
den Erfolg seines Tuns ermöglichende Veränderung denken müssen, 
weil er sonst nicht einmal an einen zukünftig möglichen eigenen 
Erfolg denken könnte. Gäbe es nun aber „Wollen zukünftig möglichen 
Erfolges“, so gäbe es zwei verschiedene Gegebene „Wollen“, näm- 
lich das „Wollen gegenwärtig möglichen Erfolges“, in welchem eine 
Verkettung von Wirkenseinheiten gedacht wäre, deren erste stets 
„eigenes Tun“ darstellt und das „Wollen künftig möglichen Erfolges“, 
in welchem auch eine derartige Verkettung von Wirkenseinheiten ge- 
dacht wäre, überdies aber eben noch eine dem eigenen Tun voran- 
gehende, den Erfolg jenes Tuns ermöglichende Veränderung, so daß 
sich kein identisches Allgemeines dieser beiden Gege- 
benen „Wollen“ finden ließe. Ein solches identisches Allgemeines 
gibt es auch nicht, weil es eben kein „Wollen zukünftig möglichen 
Erfolges“ gibt, vielmehr jedem Wollen ein Gedanke an gegenwärtige 
besondere Eigenmacht, keinem Wollen aber ein Gedanke an gegen- 
wärtige besondere Eigenohnmacht zugehört. Wohl aber gibt es 
einen Gedanken an eigenes zukünftiges Wollen, welchen wir „Vor- 
satz“ („Vorhaben“) nennen. In jedem „Vorsatze“ weiß jemand um 
eigenes künftiges Wollen, er will aber noch nicht. Im gewöhn- 
lichen Sprachgebrauche werden allerdings die Worte „Vorsatz“ und 
„Wollen“ vertauscht, so daß man etwa auch sagt: „Ich will mir, sobald 
ich reich bin, ein Haus kaufen“, obwohl in solchem Falle lediglich ein 
„Vorhaben“ vorliegt, in welchem der Sprechende oft gar nicht weiß, 
wann er ein Haus kaufen wird, ob in drei Jahren, in zehn Jahren oder 
etwa in zwanzig Jahren. 
Das in jedem Wollen Gewußte stellt sich dar als eine Reihe von 
Veränderungen als Wirkungen, also als eine Verkettung von Wirkens- 
einheiten, in deren erster die eigene Seele die wirkende Bedingung 
abgibt und der mit ihr zusammengehörige Leib eine Wirkung erfährt, 
in deren letzter aber die eigene Seele eine Doppelveränderung (Ver- 
änderung in der gegenständlichen Bestimmtheit und Veränderung in 
der zuständlichen Bestimmtheit) erfährt, deren unmittelbare wirkende 
Bedingung stets in dem mit ihr zusammengehörigen Leibe („Gehirne“) 
liegt. In jedem Wollen ist also künftiges Wirken und Wirkung- 
Erfahren der eigenen Seele gewußt, derart, daß die eigene Seele 
eine mittelbare wirkende Bedingung für ihr Wirkung-Erfahren liefert. 
Die gesamte in einem Wollen als Wirkungsreihe gewußte Ver- 
änderungsreihe nennen wir das „Gewollte“, so daß also „Gewolltes“ 
niemals Etwas Anderes ist als „in einem besonderen Wollen als zu
	        
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