Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

zo 
1. Kapitel, 
als „Gewolltes‘“ ansieht. Sagt man eben, daß nur die eigene Leibes- 
veränderung „Gewolltes‘“ sei, so muß man in die größte Verlegenheit 
geraten, zu sagen, was das Wort „gewollt“ bedeutet. „Gewollte Ver- 
änderung“ heißt aber nichts anderes als „Veränderung, die in einer 
solchen künftigen Verkettung von Wirkenseinheiten gewußt ist, in 
deren erster ein Wollen des Wissenden die wirkende Bedin gung abgeben 
wird, in deren letzter sich Lustgewinn des Wissenden finden wird‘. 
Alle in einer gewollten Veränderungsreihe gewußten Veränderungen, 
in welchen sich die wirkenden Bedingungen für den schließlichen Lust- 
gewinn ergeben werden, stehen, wie treffend gesagt wurde, „im Lichte“ 
jener zu gewinnenden Lust und sind in jenem Wollen als „Mittel- 
wirkungen‘“ gewußt. Auch die „eigene Leibesveränderung‘““ ist „Ge- 
wolltes‘“ nur insoferne, als sie vom Wollenden als solche Veränderung 
gewußt ist, in welcher sein Leib die wirkende Bedingung für besonderen 
Lustgewinn gewinnen wird, ist also „Gewolltes‘ nur in der gedachten 
Beziehung der Wirkensverkettung mit eigenem Lustgewinne, so daß 
eben diese ganze gedachte Wirkensverkettung das „Gewollte‘“ aus- 
macht. Innerhalb des „Gewollten‘ muß aber das „als Mittelwirkung 
Gewollte‘“ von dem „als Zweckwirkung Gewollten“ unterschieden 
werden, während wieder unter den „als Mittelwirkungen gewollten Wir- 
kungen‘ die eigene Leibesveränderung eine besondere Stellung ein- 
nimmt, die wesentlich als Mittelwirkung gewollte Wirkung darstellt, 
Nun nimmt aber ferner noch in jedem Gewollten eine der Mittel- 
wirkungen vor dem Blicke des Wollenden eine besondere Stellung ein, 
nämlich jene von ihm auf Grund des Wollens zu bewirkende 
Veränderung eines besonderen Einzelwesens, in welcher das 
Einzelwesen jenen Zustand gewinnt, der als „Erfahrung“ den 
mit Lust verbundenen Gewinn an Gegenständlichem in der 
Zweckverwirklichung darstellen wird. Diese in jedem Wollen 
gewollte besondere Mittelwirkung nennen wir die „Zielwirkun g“ („als 
Zielwirkung gewollte Wirkung“) und jenen Zustand, welchen ein be- 
sonderes Einzelwesen in der Zielwirkung gewinnen wird, das „Liel“. 
Das „Ziel‘‘ besonderen Wollens ist also stets jener nach Meinung des 
Wollenden auf Grund seines Wollens zu bewirkende Zustand besonderen 
Einzelwesens, der als „Erfahrung“ das als „Zweck“ gemeinte 'selb- 
ständige oder unselbständige Lust-Gegenständliche darstellen wird, ist 
also stets auch „Mittel“ zum „Zwecke“, nämlich im Wollen als wir- 
kende Bedingung für die Zweckwirkung gedacht. Will z. B. jemand 
„dieses Buch an seinen Platz im Bücherschranke“ stellen, so ist „Ziel“ 
seines Wollens eine besondere Ortsbestimmtheit jenes Buches, welche 
ihrerseits die wirkende Bedingung für ihre Wahrnehmung durch den 
Wollenden und damit für Lustgewinn abgeben wird, „Zweck“ jenes 
Wollens hingegen „Wahrnehmen jener Ortsbestimmtheit des Buches“.
	        
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