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‚soziale Rationalisten in einem hervorragenden Maße waren, ja gerade
diejenigen, die wir als die Klassiker des sozialen Rationalismus
zu betrachten haben. Zu diesen rechne ich in erster Linie: Johann
Heinrich von Thünen (1783—1850); Dieser tiefe Denker hat
in dem ersten Teile seines „Isolierten Staates‘, der schon 1826 er-
schien und bekanntlich die Standortslehre enthält, einen mächtigen
Beitrag zum Aufbau der verstehenden Nationalökonomie geliefert.
Dagegen stellt er sich im zweiten Teile des genannten Werkes, der
vom „Naturgemäßen Arbeitslohn“ handelt, in schroffer Abkehr von
seiner früheren Forschungsmethode, entschlossen auf den Stand-
punkt einer richtenden Nationalökonomie, und er begründet diesen
Standpunkt in vorbildlich klarer Weise mit den Beweisgründen des
sozialen Rationalismus in folgenden Worten: „Statt der Berufung
auf die Erfahrung muß ein auf Vernunftgründen beruhen-
des Gesetz nachgewiesen werden.“ (Von mir gesperrt.) „Die
hohe und hehre Aufgabe der Wissenschaft ist es, nicht bloß durch
die Erfahrung, durch den Verlauf der Geschichte, sondern durch
die Vernunft selbst die Wahrheit und das Ziel, wonach wir
streben, zu erforschen und zur Erkenntnis zu bringen.‘ 5 „Großes
Unrecht haben die Nationalökonomen dadurch begangen, daß sie
den, aus den beiden von ihnen in Betracht gezogenen Faktoren
sich bildenden Arbeitslohn für den naturgemäßen genommen und
daraus den Schluß gezogen haben, daß von der Vorsehung selbst
den Arbeitern nichts anderes bestimmt sei, als was zur Fristung
ihres Lebens notwendig ist. Höher fassen die Sozialisten die Aufgabe
auf, denn diese verlangen (!) für den Arbeiter nicht bloß Unterhalt,
sondern auch Lebensgenuß und Bildung. . .‘“ Nichts hindert aber die
Nationalökonomie, „daß sie das Grundprinzip des Sozialismus in sich
aufnimmt und. zu dem ihrigen macht (1). Ja, ich habe gefunden,...
daß das tiefere Eindringen in die Frage: ‚Welches ist der natur-
gemäße Arbeitslohn?“ in den letzten Stadien unmittelbar zu der
Frage über die Bestimmung des Menschen führt“ (Unter-
58 Joh. Heinrich v. Thünen, Der isolierte Staat in Beziehung auf Land-
wirtschaft und Nationalökonomie. 1. Teil 1826; 2. Teil ı. Abt. 1850: 2. und
3. Abt. 1863. 3. Aufl. 1875. II, ı 5. 41—43.
59 Joh. Heinr, v. Thünen. a. a. O0, S. 192/93.