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Kratische Wirtschaftsverfassung, freie und gebundene Wirtschaft,
Gegenwartswirtschaft und Zukunftswirtschaft und vieles, vieles
andere noch. Selbst ein Satz, den v. Gotil als Muster eines „evi-
denten‘“ Satzes der Volkswirtschaftslehre anführt: „Man soll die
Henne nicht schlachten, die die goldenen Eier legt‘, ist nichts
weniger als „evident‘“, „einleuchtend‘. Es sei denn, man bezeichne
es als notwendig (soll-notwendig), daß goldene Eier gelegt werden.
Aber dann ist es ein identischer Satz. Der Entscheid aber, ob „goldene
Eier“ gelegt werden sollen, hängt von der (beliebigen) Zweck-
setzung ab, die man vornimmt. Warum kann ein Volk sich nicht
vornehmen, den Boden auszurauben, die Bergwerke abzubauen, die
Produktionsmittel abzunutzen in der einzigen Absicht, für eine Ge-
neration mehr Güter zu erzeugen nach dem schon oft verkündeten
Grundsatze: „Nach uns die Sintflut?‘ Wenn z. B. der Glaube sich
verbreitet, daß in einem bestimmten, nahe bevorstehenden Zeit-
punkt „die Welt untergehen wird‘. Ein solcher Standpunkt mag
sehr verwerflich sein, möglich ist er gewiß, und es ist sogar der
Standpunkt gewesen, auf dem ganze Generationen gestanden haben.
Der Standpunkt wird uns noch näher gebracht, wenn wir etwa
das Verhältnis verschiedener Volkswirtschaften zueinander in Be-
tracht ziehen. Während des ganzen merkantilistischen Zeitalters
haben die europäischen Völker die Henne geschlachtet, die die gol-
denen Eier legte, als sie die Kolonialländer und Völker ausraubten
und aussaugten. Und Frankreich hat nach dem Kriege lange Zeit
geschwankt, ob es Deutschland als Legehuhn oder als Suppenhuhn
verwenden sollte. Wo also bleibt da die eindeutige Bestimmung
der „richtigen“ Wirtschaft?!
Bleibt die kunstvoll ausgebaute, stark betonierte Stellung Kants,
hinter der sich viele verschanzen, die den Evidenzbeweis für die
„richtige‘““ Wirtschaft zu führen unternehmen: es ist die Position aller
derer, die die Werturteile in der Nationalökonomie mit Hilfe. des
erkenntnistheoretischen Beweises zu rechtfertigen versuchen. Daß
Kants Beweisführung unwiderlegbar ist, solange sie sich streng formal
verhält, kann nicht in Zweifel gezogen werden. Aber sie überschreitet
diese Grenzen sehr häufig, und dann erweist sie sich nicht als stich-