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waltigen Steigerungen der Beiträge kommen müsse, um sich zu er—
halten. Es ist meines Erachtens nicht möglich, ohne genauesten
Einblick in die amtlichen Unterlagen zu einem abschließenden ver—
antwortlichen Urteil darüber zu kommen. Um so notwendiger ist
eine Prüfung durch erste Sachverständige. Endlich ist von ent—
scheidender Bedeutung, wie genugsam erlebt, die sichere Begrenzung
der Ausgaben des Reichs für die Arbeitslosenversiche—
rung.
Daran schließt sich die nicht minder wichtige Frage der Haus-
halte von Ländern und Gemeinden. Sind doch die
Uberweisungen des Reichs von Reichssteuern an die Länder von
2,58 Milliarden im Jahre 1925 auf 3,28 Milliarden int Jahre
1929 gestiegen und sollen nun auf 3,4 Milliarden weiter steigen.
Daneben stieg das eigene Steueraufkommen der Länder
und Gemeinden vom Jahre 1925 zu dem Jahre 1928
von 3,3 Milliarden auf 4,22 Milliarden. Es ist auch
hier nicht leicht, mit einem Pauschalurteil durchzukommen.
Richtig ist vor allem der Einwand der Länder und Gemeinden, daß
es nicht angeht, ihre Aufgaben als Zwecke zweiten Ranges gegen—
über den Zwecken des Reiches zu betrachten. Justiz, Polizei,
Schule, Aufgaben der Länder und Gemeinden, sind nicht weniger
wichtig als Aufgaben des Reiches. Aber wir alle haben auch er—
fahren, wie es doch oft am äußersten Willen zur Sparsamkeit fehlte.
Man kann nicht von einem Jahr aufs andere Hunderte von Mil—
lionen durch Verwaltungsvereinfachung einsparen, aber wo ist auch
nur ein wirksamer Anfang der Vereinfachung der Verwaltung?
Auch in Ländern, die selbst zu ihrer Notwendigkeit sich aufs stärkste
bekannten, steht er noch aus. Wir haben immer Wert darauf gelegt,
uns von verallgemeinernden Vorwürfen fernzuhalten. Wir er—
kennen an, daß gewisse Erkenntnisse sich durchgesetzt haben, aber
die durchgreifende Wirkung fehlt in Reich, Ländern. Gemeinden —
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Grund dafür ist nicht zuletzt, daß immer noch drei Viertel der
Bevölkerung unter dem Eindruck stehen, daß Ausweitungen
des öffentlichen Aufwandes der großen Uber—
zahl der Unbemittelten und um ihr Dasein ringenden
Volksschichen zugute kommen. Mit Stolper, dessen
„Finanzplan“ unter allen Umständen das Verdienst einer von
großen Gesichtspunkten ausgehenden Durchleuchtung, Gliederung