Full text: Deutscher Industrie- und Handelstag

eines in das andere fügt und webt, und wenn daran nicht jeder in 
der Tagesarbeit stets denken kann und soll, so ist es doch eine innere 
und äußere Notwendigkeit für die Verbände und die Führer der 
Wirtschaft, gemeinschaftliche, über dem Wohl des einzelnen liegende 
Ziele zu zeigen und dazu zusammenzuführen. 
Was können und müssen 
die Handelslammern 
dazu tun? 
Sie sind die gesetzlichen Berufsvertretungen von Industrie und 
Handel, vom Staate für den Staat berufen, nicht Staatsbeauftragte 
mit Bindungen für den Einzelfall, sondern mit Recht und Pflicht 
freier Urteilsdarlegung und der Verwaltung ihrer Angelegenheiten 
nach bestem freien Ermessen ausgestattet, weil der Staat vertraut, 
daß die freimütige Vertretung der Berufsinteressen und die un— 
abhängige Wahrnehmung der Aufgaben der Selbstverwaltung ihm 
selbst zum Besten gereicht. Von dieser staatlichen Einsetzung ist 
ihnen die Pflicht überkommen, die Inter essen von In— 
dustrie und Handel im räumlichen Bezirke 
untereinander auszugleichen wie gleichzeitig 
sie immer im Rahmen der Erfordernisse der 
Gesamtvolkswirtschaft zu betrachten. Hierin liegt, 
wie unser verehrter stellvertretender Vorsitzender, Herr Dr. Reusch, 
bei uns unlängst ausführte, eine ganz besonders vornehme Aufgabe 
der Handelskammern. 
Hierin liegt auch die Notwendigkeit des Ausgleichs der 
Interessen von Industrie und Handel, vom 
Großbetrieb und Kleinbetrieb. So sind die Handels— 
kammern dazu berufen, die soziologische Verwurzelung, die Gemein⸗ 
schaft und Verflechtung der gewerblichen Unternehmer aller Größen— 
ordnungen untereinander immer wieder sicherzustellen. Ein Groß— 
unternehmer, wie Reusch, hat diese Gesichtspunkte besonders betont 
und hat bekannt, wie wertvoll ihm gemeinsames Beraten und ein 
Näherkommen gerade auch mit Vertretern anderer Berufszweige 
in den Handelskammern gewesen sei, und er hat daran die Auf— 
forderung geschlossen, daß die Besten sich diesen Aufgaben widmen 
sollten. 
In solchem berufsgenossenschaftlichen Zusammenschluß liegt, 
geben einer vielfältigen unentbehrlichen Hilfstätigkeit für den der
	        
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