Bei der Bildung der wirtschaftlichen Bannkreises bezw. der Arbeits-
ınd Wohnringe der einzelnen Städte und Industriebezirke wurde unter-
schieden zwischen:
i. Eingemeindungsgemeinden (bezw. Vororte), d.h. Gemeinden, die
in unmittelbarer Nachbarschaft der Grosstadt gelegen sind und in
absehbarer, Zeit zur Eingemeindung kommen können;
2. Umgebungsgemeinden, d.h. Gemeinden, die in grösserer oder
geringerer Entfernung von einem industriellen Mittelpunkte gelegen
sind, aber für die unmittelbare Vereinigung mit diesem Mittelpunkte in
absehbarer Zeit nicht in Frage kommen;
3. Kisenbahngemeinden, d.h. Gemeinden, die bisweilen beträchtlich
weiter abliegen, aber infolge der guten Eisenbahnverbindungen und
sonstiger. Verkehrsgelegenheit erhebliche wirtschaftliche Beziehungen
zu ihrem industriellen Mittelpunkte haben.
Diese etwas gewaltsame Dreiteilung verursachte der Bearbeitung
grosse Schwierigkeiten, sodass man zur Ueberzeugung kam, sie künftig
fortfallen zu lassen und durch Kilometerringe zu ersetzen, in welchen
lie einzelnen in Betracht kommenden Gemeinden für jeden Mittelpunkt
zenntlich gemacht werden. Besonders bedauert wurde nachträglich auch,
lass man von der Auszählung der verheirateten Personen abgesehen
hatte, denn diese Auszählung sei sozialpolitisch von grosser Wichtig-
zeit, da sich hierdurch vielleicht mancher Rückschluss auf die Lockerung
les Arbeiter-Familienlebens ziehen liesse. 1)
Als dritte Form der Bearbeitung sei noch kurz die Pendlerstatistik
arwähnt, die von dem Freistaat Hamburg im Anschluss an die Volks-
zählung von 1900 aufgezogen wurde. Hier legte man von vornherein
Jlarauf Gewicht, den Grad der Citybildung festzustellen, d.h. zu ermit-
‘eln, inwieweit bereits im Stadtzentrum die früheren Wohnhäuser zu
"einen Geschäftshäusern geworden sind und in welchem ziffermässigen
Verhältnis sich in den einzelnen Stadtteilen die Tag- und Nachtbevöl-
zerung gegenüberstehe. Zu diesem Zwecke wurde die Frage nach dem
Arbeitsort für die Bewohner Hamburgs dahin erweitert, dass die Arbeits-
stelle genau nach Strasse und Hausnummer bezeichnet werden musste.
Im Gegensatz zu Württemberg und Preussen wurde demnach in Ham-
burg — wenigstens soweit die Stadt Hamburg in Frage kommt — die
Pendlerstatistik als innerörtliche Statistik durchgeführt. Die
Auszählung berücksichtigte auch hier Geschlecht, Beruf und Stellung im
Beruf; hinsichtlich des Familienstandes beschränkte man sich darauf,
lie Zahl der Verheirateten einschliesslich der Verwitweten und Ge-
schiedenen herauszuarbeiten. 2?)
Die Anszählung umfasste in dem einen wie im anderen Falle die
1) Vgl. a.a.0. 8. 18.
3) Vel. Statistik des Hamburgischen Staates Heft XXI, Erste Hälfte S. 87 ff.