Full text: Reichstarifvertrag für das deutsche Buchbindergewerbe, die vertragschließenden Zweige der Papier verarbeitenden Industrie und verwandte Berufszweige (Api-Tarif)

— 15 — 
f⸗ 
n 
1d 
* 
2 
26 
e 
ut 
22 
12 
9 
52 
). 
* 
* 
Vereinbarungen, wie sie über die Aufgaben der fachlichen 
örtlichen oder bezirklichen Schiedsgerichte oder das Haupt- 
tarifamt festgelegt sind. 
Für Einzelstreitigkeiten aus diesem Tarifvertrag sind die 
Arbeitsgerichte zuständig; jedoch haben die an diesem Tarif— 
vertrag beteiligten Verbandsleitungen das Recht, jeden ein— 
zelnen Streitfall bis zur Urteilsfällung durch das Arbeits— 
gericht als Gesamtstreitigkeit zu erklären. Damit ist dann die 
Unzuständigkeit des Arbeitsgerichts ausgesprochen. 
In Einzelstreitigkeiten ergehende Urteile der Arbeits— 
gerichte erledigen immer nur den jeweiligen Einzelfall und 
sind keine allgemein bindende Regelung. Die Zuständigkeit 
der Arbeitsgerichte ist immer nur gegeben für die Anwen-— 
dung, nicht aber für die grundsätzliche Auslegung 
»der Aenderung des Tarifs. 
61l. Oberster Grundsatz für das Tarifamt wie für alle 
fachlichen und örtlichen oder Bezirksschiedsgerichte muß bleiben, 
daß diese Instanzen die Bestimmungen des Reichstarifs oder 
der Zusatzverträge nur auslegen, nicht ändern und nicht da— 
gegen verstoßen dürfen. Für Aenderungen sind lediglich die 
Zentralinstanzen zuständig, die diese Verträge geschaffen 
vaben. 
62. Die vertragschließenden Verbände verpflichten sich und 
ihre Mitglieder auf das nachdrücklichste und setzen sich mit 
aller Kraft dafür ein, daß keine Arbeitsniederlegungen bzw. 
Aussperrungen erfolgen dürfen, bevor nicht alle zur Schlichtung 
von Streitigkeiten vorgesehenen tariflichen bzw. gesetzlichen 
Instanzen angerufen sind und entschieden haben. 
XV. Gültigkeitsdauer des Tarifs. 
63. Dieser Hauptvertrag gilt bis zum 31. August 1928. 
64. Wird der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor 
Ablauf gekündigt, dann gilt er jeweils für ein weiteres Jahr, 
und zwar vom 1. September des einen bis zum 31. August 
des nächsten Jahres. 
65. Anträge auf Abänderungen des Vertrages sind min— 
destens drei Monate vor seinem Ablauf einzureichen. Mit 
dem Inkrafttreten des Tarifs gelten alle vordem getroffenen 
entgegenstehenden Abmachungen als aufgehoben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.