— 18 —
72. Verheiratete Arbeiter im Alter von
b) 19-20 Jahren.... 70 Proz.
c) 20-21 77,5
d) 21 -24 82,5538,
8) über 24 87,55,
73. In Abweichung von vorstehender Regelung wird dem
angelernten verheirateten Facharbeiter über 24 Jahre Po—
sition e) der Ortsklasse J nicht 87,5 Proz., sondern 100 Proz.
gezahlt.
74. Die übrigen Staffeln der Ortisklasse J und des ge—
samten Tarifes werden jedoch so errechnet, als ob der Spitzen—
lohn des verheirateten angelernten Facharbeiters über 24
Jahre in Ortsklasse J 87,5 Proz. beträgt.
75. Die Ortsklassenspannungen werden ge—
regelt entsprechend dem Hauptvertrage unter Zugrundelegung
eines Facharbeiterspitzenlohnes in Ortsklasse J von 87,5 Proz.
des höchsten Buchbindergehilfenlohnes.
76. Angelernte Facharbeiter. Als Facharbeiter
gelten Papier⸗, Karton-⸗, Kartonnagenzuschneider, Muster—
schneider, Präger, Presser, Stanzer und Einrichter an der
Fenstermaschine nach mindestens einjähriger Berufstätigkeit.
77. Die Lohnsätze sind aus den als Sonderdruck er—
scheinenden Lohntabellen ersichtlich.
78. Ungeübte Arbeitskräfte im ersten Jahre der Berufs—
tätigkeit und Arbeiter unter 17 Jahren werden nach den Sätzen
für ungelernte Arbeiter entlohnt.
79. Ungelernte Arbeiter, die nicht fachgewerb—
liche Arbeiten verrichten, soweit Tarife für sie nicht bestehen,
werden entlohnt nach den als Sonderdruck erscheinenden Lohn—
tabellen.
80. Arbeiterinnen (ledige und verheiratete) werden
entlohnt nach den im Lohntarif für das deutsche Buchbinder—
gewerbe und verwandte Berufszweige aufgeführten Sätzen.