Full text: Reichstarifvertrag für das deutsche Buchbindergewerbe, die vertragschließenden Zweige der Papier verarbeitenden Industrie und verwandte Berufszweige (Api-Tarif)

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g 443 ahegrut 28.1146. 
A. 
Hauptvertrag. 
IJ. Zweck des Vertrages. 
1. Der Hauptvertrag bildet die Grundlage für die Rege— 
lung der Arbeits- und Lohnverhältnisse der in Buchbindereien, 
Preßvergolde- und Prägeanstalten, Betrieben der Geschäfts— 
bücher-, Notizbücher-, Schreibhefte- und Zeichenlernmittel— 
fabrikation und verwandten Betrieben, ferner in Briefum— 
chlag⸗ und Papierausstattungsfabriken beschäftigten Arbeit— 
nehmer, die in der Grundlage für den Stundenlohntarif (Ab— 
ichnitt IV) im einzelnen näher bezeichnet sind. 
2. Besondere Vereinbarungen über die Arbeits- und Lohn— 
verhältnisse, mit denen eine Umgehung des Tarifs herbei— 
zeführt wird, sind unzulässig und als Verstoß gegen die Tarif— 
gemeinschaft zu betrachten. 
II. Arbeitszeit. 
3. Die wöchentliche tarifliche Arbeitszeit beträgt 
48 Stunden. 
4. Die Verteilung der Arbeitsstunden wird vom Arbeit⸗ 
zeber unter Mitwirkung der gesetzlichen Vertretung der Ar— 
deiterschaft des Betriebes oder örtlich festgelegt. Sie soll in 
der Regel so erfolgen, daß auf jeden Arbeilstag acht Stunden 
»Itfallen. 
Eine bestimmte Umgrenzung der Verteilung, zum Beispiel von 
morgens 7 Uhr bis abends J Uhr, wird gicht vorgenommen wegen 
der sehr verschieden gelagerten Verhältnisse in den einzelnen Orien 
und Branchen (Arbeiterzugel). Die Parteien sind sich darüber einig, 
daß eine feste Begrenzing der Arbeitszeit am Schluß des Tages, 
zum Beispiel für die Buchdruckereibetriebe, zweckmäßig sein kann. 
Dieset Puͤnkt soll der Regelung durch die Zusatzvertraͤge der ein—⸗ 
zelnen Branchen vorbehalten bleiben. 
5. Sollen einem allgemeinen oder wirtschaftlichen Bedürf⸗ 
is entsprechend Arbeitsstunden an einem Tage ausfallen, so 
ind die ausfallenden Arbeitsstunden vorzuarbeiten oder nach—
	        
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