Full text: Reichstarifvertrag für das deutsche Buchbindereigewerbe und verwandte Berufszweige (VDB-Tarif)

A. 
Hauptvertrag. 
J. Zweck des Vertrages. 
1. Der Hauptvertrag bildet die Grundlage für die Rege— 
lung der Arbeits- und Lohnverhältnisse der in Buchbindereien 
und verwandten Betrieben des VDB. und der übrigen Mit— 
unterzeichner dieses Reichstarifvertrages beschäftigten Arbeit— 
nehmer, die in der Grundlage im Stundenlohntarif (Ab⸗ 
schnitt IV) im einzelnen näher bezeichnet sind. Die von den 
einzelnen Kontrahenten gegebenen Unterschriften unter diesen 
Manteltarif sind für die Dauer der Gültigkeit desselben auch 
bindend bezüglich der in diesem Zeitraum auf Grund des 
vorliegenden Vertragsverhältnisses zu tätigenden Abschlüsse 
von Reichslohntarifen. 
2. Besondere Vereinbarungen über die Arbeits- und 
Lohnverhältnisse, mit denen eine Umgehung des Tarifes her— 
beigeführt wird, sind unzulässig und als Verstoß gegen die 
Tarifgemeinschaft zu betrachten. 
II. Arbeitszeit. 
3. Die regelmäßige Arbeitszeit 
18 Stunden.“) 
*) Je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebes 
können für Betriebe oder einzelne Betriebsabteilungen vom Arbeit— 
geber nach Anhörung der gesetzlichen Betriebsvertretung Mehr— 
stunden bis zur Höchstdauer von wöchentlich 53 Stunden angeordnet 
werden. Für die hiernach über 48 Stunden wöchentlich hinaus bis 
zur Höchstdauer von wöchentlich 53 Stunden geleisteten Mehr— 
tunden ist für jede Stunde der tarifliche Stundenlohn zuzüglich 
19 Prozent Zuschlag zu zahlen. Für darüber hinausgehende 
Arbeitszeit ist der tarifliche Ueberstundenzuschlag zu zahlen. Die 
Mehrstunden sind gleichmäßig, möalichst auf die ersten fünf Wochen— 
age zu verteilen. 
Diejenigen Bestimmungen des Reichsmanteltarifes, denen die 
sstündige Arbeitswoche zugrunde gelegt ist, z. B. Ziffer 4, 8, 51 
usw, sind bei 53stündiger Arbeitswoche sinngemäß duszulegen.
	        
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