Full text: Reichstarifvertrag für das deutsche Buchbindereigewerbe und verwandte Berufszweige (VDB-Tarif)

nichtverschuldete polizeiliche Vorladungen und Verneh— 
mungen. Die erste Inanspruchnahme des Arztes im Ein— 
vernehmen mit der Betriebsleitung in unaufschiebbaren 
Fällen. 
In gleicher Weise wird die Beteiligung an der Beerdi— 
gung der nächsten Familienangehörigen entschädigt. 
15. Die Notwendigkeit der Verhinderung muß nach— 
gewiesen werden. Für solche nachgewiesene Verhinderung 
werden die Arbeitnehmer dahin entschädigt, daß ein Abzug 
vom Lohn für die Zeit der Verhinderung nicht erfolgt. Doch 
darf diese Zeit für die ganze Dauer der Verhinderung drei 
Stunden, in Städten mit über 100 000 Einwohnern vier 
Stunden nicht übersteigen. Bleibt der Arbeitnehmer länger 
als unbedingt erforderlich von der Arbeit weg oder ist er zur 
Fortsetzung der Arbeit durch sein Verschulden nicht imstande, 
so verliert er jeden Anspruch auf Entschädigung für versäumte 
Zeit. 
16. Das Reinigen von Maschinen, das über das bisherige 
Maß der regelmäßigen Reinigung hinausgeht, wird an 
Akkoͤrdarbeiter und Akkordarbeiterinnen bezahlt. 
17. Als Zeitlohn für Stücklohnarbeitnehmer gilt der nach 
Ziffer 22 ff. zu ermittelnde Grundlohn — 10 Proz. Dieser 
Zeitlohn findet Anwendung für vorübergehende Beschäfti⸗ 
gung im Stundenlohn. 
18. Die Lohnzahlung findet, wo nicht örtlich bisher andere 
Auszahlungstage oder längere Lohnperioden üblich waren, in 
der Regel wöchentlich Freitags während der regelmäßigen 
Arbeitszeit stati. Die Abrechnung hat höchstens zwei Tage 
vor dem Zahltage zu geschehen. 
Dieser Satz besagt, daß, wenn 3. B. Freitag der Zahltag 
ist, die Abrechnung mindestens noch den Mittwoch miterfassen 
muß. 
19. Kriegsbeschädigten darf lediglich ihrer Renten wegen 
kein niedrigerer Lohn gezahlt werden. Für infolge Unfalls, 
Krankheit, hohen Alters oder körperlicher Gebrechen in ihrer 
beruflichen Tätigkeit behinderte Arbeitnehmer sind im Ein—⸗ 
vernehmen mit der gesetzlichen Vertretung der Arbeiterschaft 
des Betriebes besondere Vereinbarungen zulässig.
	        
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