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Gültigkeitsdauer.
8 16.
. Der Manteltarif tritt mit dem 1. April 1927 in Kraft
und läuft bis zum 31. März 1929. Wird er nicht drei Monate vor
Ablauf schriftlich gekündigt, so läuft er stets mit der gleichen
Kündigungsfrist auf ein Jahr weiter.
2. Für den Lohntarif ist die jeweils vereinbarte Gültigkeits—
dauer maßgebend.
Die Geschäftsordnungen für die Schiedsämter und das Reichs—
schiedsamt
werden aus dem Deutschen Buchdrucker-Tarif übernommen.
Berlin, den 1. April 10927.
Deutscher Buchdrucker-Verein E. V.
Paul Winkler. Dr. Woelck.
Verband der Buchbinder und Papierverarbeiter Deutschlands.
Haueisen.
Braphischer Zentralverband.
Hornbach.