Full text: Tarifvertrag für die in den Berliner Groß-Buchbindereien beschäftigten Werkmeister

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YVIL Vertragsdauer, 
8 17. 
Diefer Tarifvertrag gilt vom 1. Oftober 1928 bis zum 
30. uni 1930. 
Wird der Tarifvertrag nicht mindeftenz drei Monate vor 
Nolauf fchriftlich gefündigt, {o verlängert er fih mit der gleichen 
Kündigungsfrift jemeilz um ein Jahr. 
VIEL Algemeinverbindlichkeitserflärung. ; 
8& 18. 
Die Vertragspartei der Arbeitnehmer wird beim Reichs: 
arbeitöminiftertum ben Antrag ftellen, diejfen Tarifvertrag für 
allgemein verbindlich zu erklären. Die Vertragspartei der 
Arbeitgeber mird hieraeaen keine Einwendungen erheben. 
Berlin, den 24. Kanuar 1929. 
Berband Berliner Buchbinderei-Befiger 
Erwin Hollmann. Dr. Köther. 
Deutfcher Werkmeitjter-Berband, Bezirk X. 
Bräunlich. Haeger. 
Protokoknotiz zu S 12: . 
Die Tarifvertragsparteien find ich darüber einig, daß Die Zeil 
einer Arbeitsunfähigfeit infolge ärztlich-befheinigter Krankheit nicht aut 
den Urlaub anzurechnen ift.
	        
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