Full text: Tarifvertrag für die in den Berliner Groß-Buchbindereien beschäftigten Werkmeister

ß 
Sejhäftsordnung für die SchiedSftelle 
des Tarifvertrages für die Werkmeifter in den Berliner 
Sroß-Buchbindereien, 
8 1. 
Die Schieböftelle Hat den Zwerk, Streitigkeiten grundfäß: 
licher Art, die fich über die Auslegung und den Inhalt des 
Tarifvertrages ergeben, zu Tchlihten. Die Schiebsftelle darf 
die Beftimmungen des Tarifvertrages nur auslegen, nicht ändern. 
82, 
Die Schiedsftelle wird gebildet aus je drei Vertretern 
der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. 
83. 
Klagen, über die die Schiedsftelle entfcheiden {oll, find bei 
der Sefchäftsftelle der Vertragspartei der Arbeitgeber einzu- 
veichen; diefe ift verpflichtet, unverzüglich mit der GefhHäft8ftelle 
der Vertragspartet der MUrbeitnehmer einen Termin zur münd: 
lichen Verhandlung der Klage zu vereinbaren. 
Die Schiedsftelle darf erft dann angerufen merden, wenn 
der Kläger eine gütliche Einigung mit dem Beklagten ernfilich 
verfucht hat, nach ergebnislofen Bemühungen von einem der 
Streitteile die beftimmte Erflärung abgegeben worden ift, daß 
eine Einigung abgelehnt werde und die Schiedsftelle ent{dheiden 
folle, und wenn von einer der Tarifvertragsparteien der Streit 
für einen grundfäßlichen erklärt worden ift. Die Klage ift al8- 
dann fpäteftens innerhalb vier Wochen von dem auf die Abgabe 
der Erklärung folgenden Tage ab gerechnet bei der Schieds: 
ftelle einzureichen. Hiernach verfpätete Klagen find abzumweifen 
Das gleiche gilt, wenn der Kläger wiffentlich felbft tarifmidrig 
gehandelt oder erft bei feinem Austritt aus dem Betriebe fich 
jeiner tariflichen Pflichten und NMechte erinnert.
	        
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