Full text: Tarifvertrag für die kaufmännischen Angestellten in den Berliner Buchbindereien

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Tarifvertrag 
für die 
kaufmännischen Angestellten in den Berliner Buchbindercien. 
Hauptvertrag. 
F 1. Geltungsbereich. 
1. Der Tarifvertrag gilt für die Buchbinderei-Betriebe 
des Bezirks Groß-Berlin. 
2. Angestellte im Sinne dieses Tarifvertrages sind die 
in 8 12 des Betriebsrätegesetzes als Angestellte bezeichneten 
Arbeitnehmer. 
8 2. Arbeitsbedingungen und Gruppeneinteilung. 
Lehrlinge (männliche und weibliche). 
2. Ungelernte und berufsfremde Angestellte (männ— 
liche und weibliche). 
Hierzu gehören die jugendlichen Angestellten ohne ordnungs⸗ 
mäßige dreijährige Lehrzeit bis zum vollendeten 4. Berufsjahre, 
sofern sie vor der Vollendung des 20. Lebensjahres in den 
kaufmännischen Beruf eintreten; ferner berufsfremde Angestellte, 
die nach Vollendung des 20. Lebensjahres in den kaufmännischen 
Beruf eintreten. Der Besuch einer anerkannten Handelsschule 
wird von vornherein angerechnet, sofern er mindestens 6 Monate 
betragen hat. 
3. Gelernte Angestellte (männliche und weibliche). 
Hierzu gehören: 
die kaufmännischen Angestellten mit ordnungsmäßiger 
dreijähriger Lehrzeit,
	        
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