Full text: Reichstarifvertrag für das deutsche Buchbindereigewerbe und verwandte Berufszweige (VDB-Tarif)

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Wo ein höherer als der tarifliche Lohn gezahlt wird, ist 
der Verrechnung der vereinbarte Zeitlohn zugrunde zu 
legen. 
Unter der in Ziffer 46 erwähnten Nachtarbeit ist nur die 
Ueberstundenbezahlung während der Nacht zu verstehen. 
47. An Sonnabenden und an den Vorabenden gesetzlicher 
Feiertage dürfen Ueberstunden nicht gemacht werden, sofern 
die Ueberstunden nicht zur Aufrechterhaltung der Betriebs— 
fähigkeit erforderlich sind oder durch die Nichtleistung eine 
schwere Schädigung des Geschäfts eintreten würde. 
48. Bezüglich der Entschädigung für das Nachholen ver— 
kürzter Arbeitszeit infolge höherer Gewalt vgl. Ziffer 8. 
49. Halbe Ueberstunden sind am Schlusse der Woche zu⸗ 
sammenzulegen. Ergibt sich bei der Zusammenlegung eine 
überschießende halbe Stunde, so ist der Zuschlag für eine volle 
Stunde zu gewähren. Bei Ueberzeitarbeit ist bei 2 bis 3 Ueber⸗ 
stunden eine viertelstündige Pause, bei mehr als 3 Ueber—⸗ 
stunden eine halbstündige Pause auf Kosten des Arbeitgebers 
zu gewähren. 
IX. Nachtarbeit — Schichlarbeit. 
50. Als Nachtarbeit gilt die Zeit von 8 Uhr abends bis 
8 Uhr morgens. 
51. Eine Arbeitszeit, die außerhalb der in Ziffer 4 fest— 
gelegten Zeitspanne liegt, also vor 7 Uhr morgens beginnt 
oder über 6 Uhr bzw. 7 Uhr abends hinausgeht, wird wie 
felgt besonders entschädigt: 
Die Stunden von 6 bis 9 Uhr abends sind mit 10 Proz. 
von 9 bis 11 Uhr nachts mit 15 Proz., von 11 Uhr nachis bis 
4 Uhr morgens mit 20 Proz., von 4 bis 6 Uhr morgens mit 
25 Proz. und die Stunde von 6 bis 7 Uhr morgens mit 15 Proz. 
Aufschlag auf den Stundenverdienst zu belegen. 
In Berlin und Hamburg sind die Stunden von 6 bis 
3 Uhr abends mit 10 Proz., von 9 Uhr abends bis 11 Uhr 
nachts mit 20 Proz., von 11 Uhr nachts bis 4 Uhr morgens 
mit 25 Proz., von 4 bis 6 Uhr morgens mit 30 Proz. und die 
Stunde von 6 bis 7 Uhr morgens mit 15 Proz. Aufschlag 
auf den Stundenverdienst zu belegen.
	        
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