Full text: Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern

lichergeftellt. Drucftöce für die Drudlegung der 
itatiltijchen Ropfleifte auf den Zahlbogen, die die 
vorgenannten bleibenden Merkmale der ftatifti- 
ichen Ropfleifte und die notwendige Zahl von 
Sreifeldern enthalten, merden von der Hauptftelle 
bereitgehalten und fönnen von den Landes- 
ırbeitsämtern in der notwendigen Zahl abge: 
rufen werben. 
Die Beftandsziffern dürfen niemals auf 
Srund von Fortichreibungen gemonnen werden. 
Es it Jidherzuftellen, daß zur Auszählung 
"ämtliche Zahlbogen vorliegen; nur dann ift es 
nöglich, die Unterftügungsftatiftifen in der Ver- 
icherung auf den Zahlbogen einfach und ficher 
aufzubauen. 
Bewegungsziffern, wie 3. B. die Zahl der Zu- 
gänge, der Abgänge, die Zahl der Ausgefteuerten, 
die Zahl der in die Krifenunterftüßung Neber- 
jührten, der Unterftükungsanträge ufm., find 
auf Grund täglidher AnfdHreibung 
auf befonderen von den Landesarbeitsämtern 
vorzufchreibenden Vordruden ZU erftellen. Die 
Bordrucke für die Tagesitatiftik haben fich eng den 
von der Hauptftelle jeweils vorgefdhriebenen 
Meldevordrucen für die einzelnen ftatiftifchen 
Merkmale anzupaffen. 
Die Bufammenfalfung der Meldungen der ein- 
zelnen Bearbeiter bzw. der MAußenftellen zur Ge: 
"amtmeldung des Arbeitsamts erfolgt an dem 
bem Stichtag bzw. dem Ende des Berichtszeit- 
raums folgenden Werktag; mährend bei fMeineren 
Memtern die endgültigen ftatiftijchen Bordrude 
von der Verficherung ausgefertigt werden können, 
wird diefe Zufammenfalfung der Zahlen für den 
Mrbeitsamtsbezirt und die Ausfertigung der an 
das Landesarbeitsamt zu fendenden Bordrucke 
bei mittleren und größeren Nemtern, die eine be: 
jondere Stelle für Statiftif haben, in diefer Ddurch- 
geführt. Aufarbeitungsvordrucke, die in mittleren 
und größeren Arbeitsämtern mit mehreren Unter- 
itüßungs- bzw. Außenftellen notwendig find, find 
on den Landesarbeitsämtern entjprechend den 
für die Landesarbeitsämter von der Hauptftelle 
vorgejchriebenen Vordrucken (3. 3. Alu L, Kru L) 
jr die einzelnen ftatiftifdhen Meldungen bereit- 
aultellen. 
} 
.) 
\. Die Auszahktkajfen find keine felbjtändigen Kaffen, fondern 
nur Zahlitellen der Kaffe des Arbeitsamtes, 
| Der Arbeitstofe hat die Unterftüßgung perfönlich ab- 
zuholen. Die Auszahlung der Unterftükung an eine 
IV. 
b) Bewegungs- 
ziffern. 8 
c) Gemeinjames zu 
a) und b). 
Zujammenwirfen zwijdhen 
Berlidherung und Der- 
valtung. 
A. Auszahlung der Unter- 
[tüßung. 
1. Prüfung der Emp- 
Fangsberechtigung.
	        
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